Parlament will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Opfer häuslicher Gewalt sollen vor der definitiven Einstellung eines Strafverfahrens zwingend nochmals angehört werden müssen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen.

Häusliche Gewalt (Symbolbild/gestellte Szene) (Bild: sda)

Opfer häuslicher Gewalt sollen vor der definitiven Einstellung eines Strafverfahrens zwingend nochmals angehört werden müssen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen.

Gemäss der Motionärin, der St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter, zeigen die Staatsanwaltschaften heute eine Tendenz zur provisorischen Einstellung von Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt. Damit solle der Aufwand reduziert werden.

Eine solche Sistierung finde in 50 bis 80 Prozent der Fälle statt, sagte FDP-Nationalrat Andrea Caroni (AR) im Namen der Rechtskommission. Die provisorisch eingestellten Verfahren würden schliesslich definitiv eingestellt, sofern die Opfer nicht von sich aus aktiv würden.

Der Vorstoss, der im Nationalrat klar mit 126 zu 46 Stimmen angenommen wurde, fordert nun eine Anpassung im Strafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft soll demnach vor der Einstellung des Verfahrens noch einmal das Opfer anhören. Damit soll geklärt werden, ob sich das Verhalten des Täters geändert hat.

SVP gegen zwingende Befragung

Die Gegenstimmen kamen vor allem aus den Reihen der SVP. Der Bündner SVP-Nationalrat Heinz Brand hatte sich im Namen der Kommissionsminderheit gegen den Vorstoss ausgesprochen. Eine zwingende Befragung bedeute für die Opfer häuslicher Gewalt eine erhebliche Belastung, sagte er. Dies, weil die Opfer in vielen Fällen ausländischer Herkunft seien oder bildungsfernen Schichten angehörten.

Ausserdem würden die Verfahren auch ohne die neue Regelung von den Staatsanwaltschaften nicht leichtfertig eingestellt, und die Opfer könnten ohne grossen Aufwand eine Wiederaufnahme erwirken.

Eine Mehrheit des Nationalrats folgte dann aber dem Ansinnen von Keller-Sutter. Diese will mit ihrem Vorstoss sicherstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht erst dann aktiv werden, «wenn die Gewalt wiederum eskaliert».

Der Bundesrat, der sich bereits mit der Stossrichtung des Vorstosses einverstanden erklärt hat, muss nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

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