Das Parlament will den Wolfsschutz lockern. Neu sollen Wölfe abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 151 zu 17 Stimmen bei 21 Enthaltungen.
Bislang darf ein Wolf nur dann geschossen werden, wenn er eine gewisse Anzahl Schafe reisst, grosse Schäden beim Wild anrichtet oder Menschen erheblich gefährdet. Für den Abschuss braucht es eine Bewilligung.
Nach Ansicht einer Mehrheit im Nationalrat ist dieses Konzept überholt. Dies vor allem darum, weil sich der Wolf in der Schweiz immer weiter ausbreitet: Nach seiner Ausrottung Ende des 19. Jahrhunderts kehrten vor zehn Jahren die ersten Wölfe aus Italien in die Schweiz zurück.
«Mittlerweile leben zwischen 25 und 30 Wölfe in der Schweiz. Am Calandamassiv in Graubünden hat sich bereits ein erstes Rudel gebildet, dort sind schon dreimal Wolfswelpen zur Welt gekommen», sagte Kommissionssprecherin Silva Semadeni (SP/GR). Dieser Entwicklung wolle die Motion Rechnung tragen.
Abschuss auch ohne Risse
Konkret wird der Bundesrat mit der Motion aufgefordert, das Jagdgesetz so zu überarbeiten, dass Abschüsse künftig auch möglich sind, bevor ein Wolf Nutztiere gerissen hat. Dies etwa dann, wenn ein Wolf die Scheu vor Menschen verliert und sich Siedlungen nähert. Gemäss der Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP/GR) soll der Bestand von Wolfspopulationen reguliert werden können. Der Abschuss von Einzeltieren zur Steuerung der Rudelgrösse und der Bestandesdichte soll künftig möglich sein.
Stand bisher vor allem der Schutz des Wolfes im Vordergrund, sollen neu die Interessen der Bergbevölkerung – Alpwirtschaften, Jagd oder Tourismus – gleichwertig gewichtet werden. Damit der Wolf die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht vollständig verliere, brauche es einen neuen rechtlichen Handlungsspielraum, sagte Kommissionssprecher Felix Müri (SVP/LU).
Mit der vorliegenden Motion werde keine Extremlösung, wie ein totaler Schutz oder die Ausrottung, gefordert, sagte Semadeni im Namen der Kommission. Es sei ein Kompromiss. «Wir wollen nicht eine Schweiz ohne Wölfe, aber auch nicht eine Schweiz ohne Wolfsregulierung.»
Trotz der klaren Annahme der Motion gab es im Nationalrat auch kritische Stimmen. «Wenn ein Wolf auch dann abgeschossen werden kann, wenn er überhaupt keinen Schaden angerichtet hat, ist das nicht ein Blankocheck für den Abschuss?», fragte Pierre Rusconi (SVP/TI).
Wölfe und Menschen schützen
Der Bundesrat zeigte sich mit der Revision des Jagdgesetzes einverstanden. «Wir werden mit dem Wolf leben müssen», sagte Umweltministerin Doris Leuthard. Der Wolfsschutz sei dabei das eine, man müsse aber auch die Menschen vor dem Wolf schützen, damit das Zusammenleben gelinge.
Eine entsprechende Gesetzesänderung sei auch mit der Berner Konvention über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen vereinbar, betonte Leuthard.