Parlamentskommission will Härtefallregelung beim Eigenmietwert

Bei der Umsetzung der Erhöhung der Eigenmietwerte für selbst genutzten Wohnraum im Kanton Aargau soll es eine Härtefallregelung geben. Dies fordert eine Kommission des Grossen Rats. Damit reagiert sie auf eine Petition von Kritikern des Eigenmietwerts.

Bei der Umsetzung der Erhöhung der Eigenmietwerte für selbst genutzten Wohnraum im Kanton Aargau soll es eine Härtefallregelung geben. Dies fordert eine Kommission des Grossen Rats. Damit reagiert sie auf eine Petition von Kritikern des Eigenmietwerts.

Die grossrätliche Kommission Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) will nach eigenen Angaben vom Donnerstag ein Postulat zur Prüfung einer Härtefallregelung einreichen. Die in der Petition geforderte Aufhebung der Erhöhung des Eigenmietwerts lehnt die Kommission ab.

Das Komitee «Eigenmietwert-Nein» hatte im Mai seine Petition mit mehr als 5000 Unterschriften beim Grossratspräsidenten eingereicht. Es forderte, die im November vom Grossen Rat beschlossene Anpassung des Eigenmietwerts aufzuheben und eine «neue, sozialkompatible Vorlage» auszuarbeiten.

Der Grosse Rat hatte auf Antrag des Regierungsrat mit 68 zu 64 Stimmen entschieden, die Eigenmietwerte für selbst genutzten Wohnraum per Anfang 2016 dem Marktwert anzupassen. Die pauschale Erhöhung bringt dem Kanton 14 Millionen und den Gemeinden 13,3 Millionen Franken mehr in die Kasse.

Der Grund für die Erhöhung ist, dass die Eigenmietwerte gemäss Steuergesetz mindestens 60 Prozent der Marktwerte betragen müssen. Eine im Juli 2014 durchgeführte Markterhebung im Kanton Aargau ergab, dass der Wert von 60 Prozent um durchschnittlich mehr als 5 Prozent unterschritten wird.

In 130 Gemeinden liegt der Wert unter 55 Prozent. Bei weiteren 83 Gemeinden liegen die Eigenmietwerte innerhalb der Toleranzgrenze von plus/minus 5 Prozent.

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