Parteien ziehen Fall Dubler vor das Aargauer Obergericht

Der Fall des Wohler Gemeindeammanns Walter Dubler geht in die zweite Runde. Sowohl sein Verteidiger als auch die Aargauer Staatsanwaltschaft legen Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach ein.

Der Fall des Wohler Gemeindeammanns Walter Dubler geht in die zweite Runde. Sowohl sein Verteidiger als auch die Aargauer Staatsanwaltschaft legen Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach ein.

Der langjährige Wohler Gemeindeammann war Mitte März der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des mehrfachen Betrugs schuldig befunden worden. Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 5000 Franken.

Die bedingte Geldstrafe in Höhe von 45’000 Franken besteht aus 150 Tagessätzen zu 300 Franken. Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten in Höhe von fast 6000 Franken und seine Verteidigungskosten bezahlen.

Jetzt ziehen beide Parteien das Urteil an die nächste Instanz weiter. Die Staatsanwaltschaft fordert wie schon bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht, dass Dubler mit einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen bestraft wird. Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte Angaben der Online-Ausgabe der «Aargauer Zeitung».

Er gehe davon aus, dass er das Urteil ans Aargauer Obergericht weiterziehen werde, hatte Dublers Verteidiger Christian Bär schon am Tag der Urteilsverkündung auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda gesagt. Er und sein Mandant seien nach wie vor von der Unschuld überzeugt.

Inzwischen ist die Berufung erfolgt. Er beantrage für seinen Mandanten einen vollumfänglichen Freispruch vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung und vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs, teilte er mit. Nicht angefochten wird der Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen Betruges gemäss der Zusatzanklageschrift.

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