Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und die Berner Kantonspolizei haben ihre Ankündigung wahr gemacht und Bilder von mutmasslichen «Tanz dich frei»-Randalierern veröffentlicht. Auf der Internetseite der Kantonspolizei finden sich Fotos von 49 Personen.
Zum Teil ist auf den Bildern zu sehen, wie Leute eine Straftat begehen, beispielsweise einen Tritt gegen ein Schaufenster geben. In den meisten Fällen handelt es sich aber bei den Fotos einfach um Momentaufnahmen von Personen, die zum Teil vermummt sind, zum Teil nicht.
Teilweise gibt es von der gleichen Person mehrere Aufnahmen, so dass sich insgesamt 93 Fotos unter dem Stichwort «Tanz dich frei» auf der Internetseite der Kantonspolizei befinden.
Bilder für Fahndung
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und die Polizei schreiben in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung, es handle sich um Personen, die dringend verdächtigt würden, rund um die Tanz-Kundgebung vom 25. Mai in Bern Straftaten begangen zu haben.
Alle diese Personen sind noch nicht identifiziert. Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt deshalb zu Fahndungszwecken.
Auf Anfrage sagte Polizeisprecherin Corinne Müller, bei den nun veröffentlichten Bilder handle es sich teilweise um Bildmaterial der Polizei selber, teilweise aber aber auch um Fotos, welche die Polizei aus der Bevölkerung erhalten habe.
Verhältnissmässigkeit wahren
Polizei und Justiz dürfen Bilder von mutmasslichen Straftätern veröffentlichen, wenn es sich nicht nur um ein mit Busse geahndetes Bagatelldelikt («Übertretung»), sondern um ein Vergehen oder gar ein Verbrechen handelt. «Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit muss also gewahrt sein», sagt der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft, Christof Scheurer, auf Anfrage.
Eine weitere Bedingung für eine solche Fahndung per Internet sei, so Scheurer weiter, dass sich andere Fahndungsmassnahmen als erfolglos erwiesen hätten.
Schon vor einer Woche kündigten Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei an, am (heutigen) Montag Bilder von Randalierern zu veröffentlichen. Sie schrieben damals auch, es bestehe die Möglichkeit zur Selbstanzeige.