Über dreissig Mal hat eine Aargauer Spitalangestellte zwischen 2001 und 2005 aus den leerstehenden Wohnungen von Patienten Geld und Schmuck gestohlen. Nun hat das Bundesgericht den Schuldspruch und die bedingte Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren bestätigt.
Die Frau hatte von März 1999 bis Februar 2005 in zwei verschiedenen Bezirksspitälern gearbeitet. In dieser Zeit hatte sie sich in über 30 Fällen die Schlüssel von Patienten und Patientinnen beschafft und in den leerstehenden Wohnungen Schmuck und Bargeld gestohlen. Einmal beklaute sie sogar einen Patienten im Ambulanzfahrzeug.
In flagranti ertappt
Aufgrund der Diebstahlserie stellte ihr die Polizei eine Falle und wartete vor dem Haus einer Frau, die sich zu dieser Zeit im Spital behandeln liess. Die Polizei schnappte die Verdächtigte in flagranti beim Verlassen des Hauses, wobei sie ein Couvert mit sechshundert Franken auf sich trug, das sie zuvor gestohlen hatte.
Nachforschungen ergaben, dass sämtliche Diebstähle zeitlich mit der Dienstzeit der Betroffenen übereinstimmten. Zudem konnte festgestellt werden, dass bei ihrem Stellenwechsel im Januar 2005 die Diebstähle am bisherigen Arbeitsplatz von einem Tag auf den anderen aufhörten und dafür am neuen begannen.
Freispruch verlangt
Weiter wurde bei einer Hausdurchsuchung eine gestohlene Nadelbrosche gefunden. Trotz dieser klaren Beweise beharrte die Frau auf ihrer Unschuld. Das Bezirksgericht Brugg verurteilte sie 2011 wegen gewerbsmässigen Diebstahls und weiterer Delikte zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe bedingt und 5000 Franken Busse.
Das Obergericht bestätigte Schuldspruch und Strafe im vergangenen Juli eher widerwillig, da seiner Meinung nach eine deutlich höhere Sanktion angemessen gewesen wäre. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau in den wesentlichen Punkten nun abgewiesen.
Gemäss Urteil fehlt es nur bei einem der über dreissig begangenen Diebstähle an ausreichenden Beweisen, was an der Strafe aber nichts ändert. In den anderen Fällen hat die Aargauer Justiz die Frau gestützt auf die polizeiliche Überführung an einem Tatort und die anschliessend erhobenen Indizien zu Recht verurteilt. (Urteil 6B_544/2012 vom 11.2.2013)