Patientendaten auf Papier gehören bald der Vergangenheit an. Spätestens in zehn Jahren soll das Gesundheitswesen digitalisiert sein. Dann können Fachpersonen jederzeit auf medizinische Informationen eines Patienten zugreifen, wenn dieser damit einverstanden ist.
Immer mehr Leute buchen Reisen über das iPhone, es wird online eingekauft und auch Zahlungen werden immer häufiger über das E-Banking abgewickelt. «Im Gesundheitswesen hinken wir jedoch hinterher», sagte Adrian Schmid, Leiter der Geschäftsstelle «eHealth Suisse», am Mittwoch in Zürich vor den Medien.
Noch immer bearbeite die Mehrheit der Ärzte die Daten auf Papier. Die Kommunikation erfolge zu 41 Prozent per Fax, zu 26 Prozent per Post. Eine reibungslose Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten sowie unter den Leistungserbringern sei jedoch für Qualität und Patientensicherheit von grosser Bedeutung.
So hat laut Schmid heute niemand einen genauen Überblick über die Abgabe von Medikamenten. Das führe dazu, dass vier bis sechs Prozent der Spitaleintritte auf Medikationsfehler zurückzuführen seien. Mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) soll die Quote um rund 50 Prozent verringert werden.
Die eidgenössischen Räte haben im Juni die Einführung des EPD beschlossen. Bis Anfang 2017 will der Bund die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau des Patientendossiers schaffen, wie Salome von Greyerz, Abteilungsleiterin Gesundheitsstrategien im Bundesamt für Gesundheit (BAG), ausführte.
Das EPD ist jedoch «kein nationales Grossprojekt». Die medizinischen Daten werden dezentral gespeichert, sollen aber unabhängig von Zeit und Ort überall abrufbar sein. Die dezentrale Lösung erlaube es, den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, sagte Schmid.
Mit der Festlegung einheitlicher Standards will der Bund jedoch verhindern, dass viel Geld in Systeme investiert wird, die untereinander nicht kompatibel sind und sich nicht vernetzen lassen. Für den Aufbau von EPD stellt der Bund den Kantonen rund 30 Millionen Franken zur Verfügung.
Patienten entscheiden selber über Daten
Damit Gesundheitsfachpersonen auf das EPD zugreifen können, müssen sie sich zu einer sogenannten Stammgemeinschaft zusammenschliessen. Die Teilnahme der Spitäler ist innerhalb einer Frist von drei Jahren obligatorisch. Für Pflegeheime gilt eine Frist von fünf Jahren.
Wer nicht teilnimmt, darf nicht mehr auf der Spitalliste geführt werden. Für Gesundheitsfachpersonen im ambulanten Sektor, etwa Apotheken, Ärzte mit eigener Praxis und Spitexorganisationen ist der Beitritt freiwillig.
Dasselbe gilt für die Patienten. Sie entscheiden selber, ob sie ihre medizinischen Daten in einer virtuellen Akte ablegen lassen wollen. Und sie entscheiden auch selber, welchen Gesundheitsfachpersonen sie Zugriff auf ihre medizinischen Informationen gewähren wollen, wie Greyerz betonte.
Grosse Dynamik in den Kantonen
In mehreren Kantonen laufen bereits Arbeiten zur Einführung des elektronischen Patientendossiers. Es sei eine grosse Dynamik in den Kantonen spürbar, vor allem in der Westschweiz, stellte Schmid fest.
Genf habe bereits vor fünf Jahren mit dem Aufbau eines EPD begonnen und sei am weitesten fortgeschritten, sagte Schmid. Rund 400 Ärzte und 10’000 Patienten seien am elektronischen Patientendossier angeschlossen. Auch in den Kantonen St. Gallen und Aargau sei das Projekt weit gediehen.
Im Kanton Wallis wurde das EPD wegen Sicherheitsbedenken des Datenschützers vorläufig sistiert. Das werde den weiteren Ausbau etwas verzögern, sagte Schmid. Der Fall Wallis sei für die andern Kantone aber ein «Weckruf» gewesen, beim Aufbau einer vertrauenswürdigen Plattform sorgfältig vorzugehen.