Der Kanton St. Gallen schafft die Pauschalbesteuerung nicht ab. Trotzdem werden reiche Ausländer künftig stärker zur Kasse gebeten. Die Stimmberechtigten haben den Gegenvorschlag von Regierung und Parlament der SP-Initiative relativ deutlich vorgezogen.
Die Stimmbeteiligung betrug 43,32 Prozent. Die Initiative der SP wurde mit 62’049 zu 57’450 Stimmen angenommen, genauso der Gegenvorschlag, mit 71’277 Ja zu 41’107 Nein allerdings noch viel deutlicher. In der Stichfrage siegte der Gegenvorschlag mit 64’681 Stimmen zu 54’987 Stimmen gegen die SP-Initiative.
Ab 2012 wird das steuerbare Einkommen gemäss Gegenvorschlag wenigstens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder des Eigenmietwerts betragen (heute das Fünffache), mindestens aber 600’000 Franken. Das steuerbare Vermögen soll dem Zwanzigfachen des Einkommens entsprechen, also im Minimum zwölf Millionen Franken.
Höhere Abgaben im Thurgau
Ende 2010 unterlagen im Kanton St. Gallen 87 ausländische Personen der Besteuerung nach dem Aufwand. Deren Steuern beliefen sich auf insgesamt rund sieben Millionen Franken. Im Durchschnitt zahlten sie jährlich 70’000 Franken Steuern.
Der Kanton St. Gallen geht aber längst nicht so weit wie der Kanton Thurgau, wo reiche Ausländer in Zukunft mindestens 150’000 Franken pro Jahr zahlen müssen. Die Thurgauerinnen und Thurgauer hatten am 15. Mai 2011 die Abschaffung-Initiative der Grünen und der SP verworfen, aber einen Gegenvorschlag gutgeheissen, der höhere Abgaben vorsieht.
Zürich und Schaffhausen hiessen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung bereits gut, die Glarner Landsgemeinde wollte sie beibehalten.