Claudia Pechstein scheitert mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband (ISU). Das Landgericht München I entscheidet gegen die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin.
Die Kammer bestätigte am Mittwoch das Urteil des Sportgerichtshofs CAS. Pechstein hatte von der ISU und der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert. Nun muss die fünffache Olympiasiegerin (zwischen 1994 bis 2006), die in Sotschi ohne Podestplatz blieb, auch die Verfahrenskosten tragen. Sie war 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich.