Im Kanton Aargau können Steuerpflichtige weiterhin einen Pendlerabzug von mehr als 3000 Franken pro Jahr geltend machen. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Motion der Grünen mit 76 zu 36 Stimmen abgelehnt, den Abzug wie bei den Bundessteuern auf 3000 Franken zu beschränken.
Für die Motion stimmten neben den Grünen auch die SP und die Grünliberalen. Der unbegrenzte Abzug setze falsche Anreize, hiess es.
Gegen die Motion sprachen sich SVP, FDP und CVP aus. Personen, die in ländlichen Regionen lebten, würden benachteiligt, betonten die Gegner. Im Aargau sollten die Zentren nicht weiter gestärkt werden.
Auch der Regierungsrat lehnte die Forderung ab. Der Aargau sei ein Kanton mit ausgeprägt dezentralen Strukturen, sagte Finanzdirektor Roland Brogli (CVP). Rund 95’000 Steuerpflichtige wären von einer Reduktion des Abzuges betroffen.
Viele Arbeitnehmende würden mit dem Privatfahrzeug zu Arbeit pendeln. Insbesondere für strukturschwache Gebiete und Randregionen hätte eine Begrenzung des Pendlerabzuges negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität.
Die Grüne Fraktion wollte im Sinne des Verursacherprinzipes und mit Blick auf die Kantonsfinanzen die Regelung des Bundes übernehmen. Es sei ein Unding, dass im Aargau Pendlerabzüge von mehreren 10’000 Franken geltend gemacht werden könnten. Das mindere die Steuereinnahmen des Kantons und der Gemeinden.
Aargau ist für Beschränkung bei Bundessteuern
Das Schweizer Volk hatte im Februar mit einer Ja-Mehrheit von 62 Prozent der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) zugestimmt. Die Aargauer Stimmberechtigten hiessen die Vorlage mit einer Ja-Mehrheit von 55,4 Prozent gut.
Mit FABI wird der Pendlerabzug bei den Bundessteuern auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt. Dies soll zusätzlich rund 200 Millionen Franken pro Jahr in die Bundeskasse bringen. Der Bund überlässt es allerdings den Kantonen, wie sie im Steuergesetz des Pendlerabzug gestalten.