Im Zusammenhang mit dem Austritt aus der kantonalen Pensionskasse fordert die Aargauische Pensionskasse (APK) von der Einwohnergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg nachträglich rund eine Million Franken zurück. Die Verhandlungen vor dem Aargauer Versicherungsgericht finden am 29. Oktober statt.
Wie die Stadt Zofingen und andere Gemeinden war die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg per Ende 2007 aus der Aargauischen Pensionskasse ausgetreten. Dies hatte eine Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung zur Folge.
Die Aargauische Pensionskasse fordert nun aufgrund ihrer damaligen Unterdeckung von der Gemeinde Zahlungen zum Ausgleich des Fehlbetrages, wie das Versicherungsgericht am Montag mitteilte.
Mit dem Austritt hatte Rudolfstetten-Friedlisberg auf das vom Kantonsparlament 2006 revidierte Dekret über die Aargauische Pensionskasse reagiert. Neben dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wurde das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht.
Das Parlament beschloss damals auch, die bestehende Deckungslücke bei der Pensionskasse von 90,9 Prozent voll auszufinanzieren sowie eine Wertschwankungsreserve in der Höhe von 15 Prozent zu bilden. Das Dekret ist seit 1. Januar 2007 in Kraft.
In der APK sind unter anderen alle Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen versichert. Auch die Angestellten von 108 Gemeinden und 38 Verbände waren der APK angeschlossen.
Allein die Gemeinden und Verbände mussten für die Ausfinanzierung der APK nach Inkrafttreten des Dekrets 282 Millionen Franken nachschiessen.