Die Bundesanwaltschaft hat während Ermittlungen zu Korruptionsvorwürfen gegen einen ehemaligen SECO-Ressortleiter das Pensionskassenguthaben des Mannes beschlagnahmt. Das Bundesstrafgericht entschied nun, dass die Bundesanwaltschaft den Betrag überprüfen muss.
Das Geld bleibt jedoch vorläufig beschlagnahmt. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ist es eine sechsstellige Summe. Das Geld sollte für allfällige Forderungen aus dem Verfahren sichergestellt werden.
Beschlagnahme nicht verhältnismässig
Dagegen erhob der ehemalige SECO-Ressortleiter Beschwerde. Er machte geltend, dass es nicht verhältnismässig sei, sein gesamtes Alterskapital zu beschlagnahmen. Dieses stamme nicht aus einer Straftat und es stelle überdies sein einziges Einkommen dar.
Er machte geltend, dass seine Liegenschaft in der Schweiz mit einem geschätzten Wert von 1 Million Franken schon vor dem Altersguthaben beschlagnahmt worden sei.
Ausserdem erklärte sich der ehemalige SECO-Kadermann bereit, den Gewinn aus dem Verkauf von seinen Liegenschaften in Spanien von etwa 500’000 bis 800’000 Franken auf ein Sperrkonto einzuzahlen, damit allfällige Forderungen beglichen werden können.
Gemäss dem Entscheid geht es um eine Deliktsummezwischen 900’000 Franken und 1 Million Franken.Die Geschäftsleiter der IT-Firma liessen dem ehemaligen SECO-Kadermann demnach mehr als 700’000 Franken in bar und weitere Vorteile im Umfang von rund 200’000 Franken zukommen.
Das Bundesstrafgericht gab das Dossier nun der Bundesanwaltschaft (BA) zurück. Diese muss abschätzen, wie hoch einerseits die mutmasslichen Beträge sein werden, die im Rahmen des Verfahrens allenfalls eingezogen werden müssen.
Sind die beschlagnahmten Vermögenswerte und daraus realisierbare Erträge höher als die Deliktsumme und allfällige weitere Schäden einschliesslich der Verfahrenskosten, sind beschlagnahmte Vermögenswerte «soweit praktisch möglich grundsätzlich frei zu geben», wie es im Urteil heisst.
Ende Januar aufgedeckt
Solange diese Schätzungen nicht vorlägen, könne nicht geklärt werden, ob die Beschlagnahme des Altersguthabens verhältnismässig sei, befand die Beschwerdekammer. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Die Korruptionsaffäre war Ende Januar 2014 von den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» aufgedeckt worden. Die BA eröffnete gegen den Ressortleiter eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung und des Sich-Bestechen-Lassens. Der Bund tritt in dem Verfahren als Privatkläger auf.
Der ehemalige Ressortleiter soll zusammen mit Komplizen bei einem IT-Unternehmen korrupte Geschäfte getätigt haben. Der Firma sollen überteuerte Aufträge zugeschanzt worden sein. Im Gegenzug soll der Ressortleiter neben Bargeld Geschenke wie beispielsweise VIP-Tickets für Fussballspiele angenommen haben.