Der Schweizer Tierschutz (STS) hat am Donnerstag beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Petition „Für mehr Tierschutz auf der Jagd“ eingereicht. Die Bittschrift mit rund 10’000 Unterschriften kritisiert die Revision der Jagdverordnung.
Der Entwurf des Bundesamts für Umwelt zur Revision der Jagdverordnung enttäusche, schreibt der STS. Statt wildlebende Tiere mit einem zeitgemässen Gesetz besser zu schützen und unnötiges Tierleid bei der Jagd zu verhindern, stünden die Nutzungsansprüche der Jägerschaft im Vordergrund, und tierquälerische Jagdpraktiken sollten weiterhin erlaubt sein.
Die STS-Petition fordert deutliche Nachbesserungen im Revisionsentwurf. Neben der Aufnahme eines allgemeinen Tierschutzartikels sei für alle Wildtiere eine minimale Schonzeit während der Jungenaufzucht einzuführen. Die für im Wald lebende Wildtiere schonendere Ansitzjagd sei gegenüber der Bewegungsjagd zu fördern.
Die eindeutig tierquälerische Baujagd müsse landesweit verboten werden. Eine jährliche Schiesspflicht als Voraussetzung für die Erteilung einer Jagderlaubnis sei ebenso in die Verordnung aufzunehmen wie die flächendeckende Einführung von Maximal-Schussdistanzen.
Veraltetes Naturverständnis
Völlig unverständlich und strikte abzulehnen sei die vorgeschlagene Einteilung von Tieren in Schädlinge und Nützlinge für den Menschen. „Eine derartige Einteilung zeugt von einem veralteten Naturverständnis“, schreibt der Schweizer Tierschutz.
Damit werde das natürliche Jagdverhalten einer Art als „Schaden“ definiert; geschützte Tiere wie Luchs oder Wolf würden als „Schädlinge“ diskreditiert, deren Bestand reguliert werden könne, wenn sie nach Ansicht der Jäger zu viel Beute machten.
Mit der „in Jägerkreisen hochgelobten Hege und Pflege“ habe der Revisionsentwurf rein gar nichts zu tun. Werde die Verordnung in der vorliegenden Form umgesetzt, würden die Wildtiere die grossen Verlierer dieser Revision sein, und aus der Jagdverordnung würde eine „Jägerschutzverordnung“.