Der Gemeinderat von Bettwil AG und ein Komitee haben am Dienstag in Aarau der Kantonsregierung eine Petition gegen die vom Bund geplante Unterkunft für 80 bis 100 Asylbewerber übergeben. Knapp 10’000 Personen unterschrieben die Eingabe aus dem 560-Seelen-Dorf.
In der Petition wird ein Verzicht auf die Asylunterkunft in einer Militäranlage etwas ausserhalb der Freiämter Gemeinde gefordert. Der Regierungsrat solle sich beim Bund gegen das „unsinnige Projekt“ einsetzen, sagte Gemeindeammann Wolfgang Schibler bei der Übergabe der Petition.
„Demokratisches Zeichen“
Der Aargauer Staatsschreiber Peter Grünenfelder nahm die von 9760 Personen unterzeichneten Eingabe entgegen. Er sprach von einem „demokratischen Zeichen“. Der Regierungsrat werde schriftlich antworten. „Wir haben Ihren Ärger gesehen“, sagte Grünenfelder.
Vor der Übergabe hatten rund 60 Personen aus Bettwil in einem kurzen Umzug durch die Altstadt von Aarau gegen die „verfehlte Asylpolitik“ demonstriert. Auf einem Transparent stand unter anderem „No Deal mit Bettwil“.
Das Komitee „gegen ein Massen-Asylzentrum“ hielt in einer Medienmitteilung fest, die Bettwiler liessen sich „durch politischen Druck, Arroganz und Obrigkeitsgehabe nicht verunsichern“.
Das Komitee und der Gemeinderat distanzierten sich gleichzeitig von „zweifelhaften bis rassistischen Gruppierungen“, die den Fall Bettwil für ihre Zwecke missbrauchen würden. Man wolle „ohne Rassismus zum Ziel“ kommen.
Mahnende Worte der Landeskirchen
Zu Besonnenheit riefen die drei Aargauer Landeskirchen in einer gemeinsamen Erklärung auf. Menschen, die Asyl suchten, dürften „nicht pauschal verurteilt“ werden, hielten am Dienstag die Römisch-Katholische Kirche, die Christkatholische Landeskirche und die Reformierte Landeskirche fest.
Die Diskussionen über die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden würden „mit Besorgnis“ verfolgt. Der Grundsatz, dass es um Menschen gehe, die in der Schweiz um Asyl bitten würden, dürfe nicht in Frage gestellt werden indem Asylsuchende als kriminell bezeichnet würden.
Auf der einen Seite müsse man einer hohen Zahl von Flüchtlingen in einer menschlich und verfahrensmässig sinnvollen Weise gerecht werden. Auf der anderen Seite seien jedoch die „Bedürfnisse und Sorgen der betroffenen Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen“, führten die Landeskirchen aus.