Pflegende Angehörige sollen das Recht auf eine Auszeit haben

Wer Angehörige pflegt, soll künftig das Recht auf eine Auszeit haben. Dies möchte die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK). Sie hat einer parlamentarischen Initiative mit 14 zu 12 Stimmen Folge gegeben.

Die Mehrheit der älteren Menschen wird laut Lucrezia Meier-Schatz (CVP) von ihren Angehörigen betreut (Symbolbild) (Bild: sda)

Wer Angehörige pflegt, soll künftig das Recht auf eine Auszeit haben. Dies möchte die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK). Sie hat einer parlamentarischen Initiative mit 14 zu 12 Stimmen Folge gegeben.

Stimmt die ständerätliche Schwesterkommission zu, kann die Nationalratskommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Mit der parlamentarischen Initiative möchte Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) Personen entlasten, die Angehörige pflegen.

Etwa sieben Tage

Sie stellt sich vor, dass die Betroffenen eine Auszeit von etwa sieben Tagen pro Jahr beziehen könnten. Für Meier-Schatz käme auch eine Betreuungszulage für pflegende Angehörige in Frage. Dies lehnte die Kommission jedoch mit 12 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Ihre Vorstösse begründet die Initiantin mit der Belastung von pflegenden Angehörigen und der Bedeutung dieser Pflegeform. Die Pflege durch Angehörige gewinne nicht zuletzt deshalb an Bedeutung, weil die Grenzen des Wohlfahrtsstaates sichtbar seien, schreibt sie.

Angehörige bringen grosse Opfer

Die grosse Mehrheit der älteren Menschen werde von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Die Politik müsse deshalb eine gezielte Generationenpolitik fördern. Die Angehörigen, welche die Pflege übernähmen, würden oftmals grosse Opfer erbringen. Nicht selten würden die Grenzen ihrer Belastbarkeit überschritten.

Die pflegenden Angehörigen dürften nicht länger allein gelassen werden. Es brauche vermehrt Entlastungsmöglichkeiten, damit sie sich erholen könnten und nicht selber wegen der Belastung erkrankten, argumentiert Meier-Schatz.

Damit könnten Pflegebedürftige länger zu Hause bleiben, so dass die Heimkosten für die betroffenen Familien wie für die Gemeinden und die Kantone um vieles tiefer ausfallen würden.

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