Der von einem Berufungsgericht wegen Mordes verurteilte südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius darf vorerst im Hausarrest bleiben und muss nicht zurück in Haft. Der 29-Jährige muss eine Kaution umgerechnet 690 Franken zahlen und wird elektronisch überwacht.
Das verfügte Richter Aubrey Ledwaba am Dienstag bei einer Anhörung zu neuen Bewährungsauflagen in Pretoria. Er gab damit einem Antrag von Pistorius‘ Anwalt Barry Roux statt. Dieser hatte bei der Anhörung angekündigt, gegen das Urteil vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
Pistorius verfolgte den Beginn der Anhörung mit versteinerter Miene. Es war der erste öffentliche Auftritt des unterhalb der Knie amputierten Ex-Sprinters seit der Urteilsverkündung der ersten Instanz im Oktober vergangenen Jahres.
Auch unter den neuen Auflagen bleibt Pistorius bei seinem Onkel in Hausarrest, er darf das Haus nur vormittags verlassen und auch nur in einem Umkreis von 20 Kilometern. Die Auflagen gelten, bis ein Gericht im nächsten Jahr neu über die Dauer von Pistorius‘ Haftstrafe entscheiden wird.
Pistorius drohen 15 Jahre Haft
Pistorius war am vergangenen Donnerstag von einem Berufungsgericht wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden. Ihm drohen damit mindestens 15 Jahre Haft. Das Strafmass wurde noch nicht verkündet.
Die Vorinstanz hatte den 29-Jährigen lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und eine Haftstrafe von fünf Jahren verhängt. Im Oktober war er – noch vor dem neuen Urteil – wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen worden. Mitte November trat er einen Sozialdienst an, den er im Zusammenhang mit dem Hausarrest ableisten muss.
Pistorius hatte Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Er beteuerte stets, Steenkamp für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben.