PKSO-Rentner fahren Teilsieg gegen Kanton Solothurn ein

Der Verband der Pensionierten der Staatlichen Pensionskasse Solothurn hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilsieg gegen den Kanton erzielt. Die BVG- und Stiftungsaufsicht muss prüfen, ob die Pensionskasse Kanton Solothurn den Teuerungsfonds tatsächlich auflösen kann.

Der Verband der Pensionierten der Staatlichen Pensionskasse Solothurn hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilsieg gegen den Kanton erzielt. Die BVG- und Stiftungsaufsicht muss prüfen, ob die Pensionskasse Kanton Solothurn den Teuerungsfonds tatsächlich auflösen kann.

Die Aufsichtsbehörde war im März 2015 nicht auf eine entsprechende Beschwerde des Verbands eingetreten. Dagegen wehrten sich der Verband und zwei Pensionierte mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Sie monierten, die Behörde habe gegen Bundesrecht verstossen – unter anderem gegen die Wahrung erworbener Rechte der Versicherten.

Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen hiess die Beschwerde gut, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Das Gericht hob den Entscheid der BVG- und Stiftungsaufsicht auf. Die Aufsicht muss nun erneut einen Entscheid fällen.

Teuerungszulagen für Rentner

Die Beschwerdeführer hätten ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der Überprüfung, ob der Teuerungsfonds tatsächlich aufgelöst werden kann, hält das Bundesverwaltungsgericht fest. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Das seit Anfang 2015 geltende Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) sieht bei den technischen Rückstellungen vor, dass der Teuerungsfonds aufgelöst wird. Für die Beziehenden von PKSO-Renten hat das zur Folge, dass sie Teuerungszulagen nicht erhalten, die ihnen möglicherweise zustehen würden.

(A-2343/2015, Urteil vom 15. Juli 2016)

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