Nach dem Blutbad mit sechs Toten atmet die Grossstadt Belgorod auf. Die russische Polizei hat nach einer mehr als 30-stündigen Jagd einen mutmasslichen Todesschützen festgenommen.
Der 31-Jährige sei am späten Dienstagabend festgenommen worden, als er aus einem Versteck fliehen wollte, teilte das Innenministerium der Agentur Interfax zufolge mit. Die Operation habe Innenminister Wladimir Kolokolzew in der Stadt rund 570 Kilometer südlich von Moskau selbst geleitet.
Der Verdächtige habe bei einem Fluchtversuch einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der erst unlängst aus dem Gefängnis Entlassene hatte laut Polizei am Montag im Zentrum von Belgorod sechs Menschen getötet, darunter zwei Mädchen im Alter von 14 und 16 Jahren.
Russland startete daraufhin eine Grossfahndung. Der Einsatz mit mehr als 1200 Polizisten hatte die Stadt mit den rund 400’000 Einwohnern über 30 Stunden lang in Atem gehalten. Auch Kremlchef Wladimir Putin hatte sich über die Lage informieren lassen.
Sicherheitskräfte hatten die Bewohner in Belgorod vor dem extrem gefährlichen Mann gewarnt und sie darum gebeten, ihre Wohnungen möglichst nicht zu verlassen. Das Nachbarland Ukraine hatte seine Grenzkontrollen zeitweilig verstärkt.
Psychische Probleme
Der mehrfach Vorbestrafte soll nach einem Überfall auf ein Waffengeschäft in der Innenstadt Verkäufer und Passanten erschossen haben. Nach Medienberichten hatten die Eltern die Behörden darüber informiert, dass ihr Sohn aus dem Gefängnis mit schweren psychischen Problemen und auffälliger Aggressivität entlassen worden sei. Dem Vater soll das Waffengeschäft gehört haben.
Die Behörden hatten bereits mehrere Stunden nach dem Verbrechen mitgeteilt, den Mann gefasst zu haben, zogen dann aber die Meldung zurück. Es hiess dann, der Verdächtige sei umzingelt in seinem Versteck.
Der Kremlfunktionär Pawel Astachow verglich das Verbrechen mit einem «amerikanischen Szenario», wie es Russland bisher so nicht gekannt habe. Die russischen Behörden sicherten den Familien der Opfer eine Million Rubel (rund 29’600 Franken) Schmerzensgeld zu.