Der eritreische Staat treibt von Landsleuten in der Schweiz offenbar Steuern ein. Ob das illegal ist, steht indes noch nicht fest. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
Darüber berichtet hatte die «Rundschau» von Fernsehen SRF am Mittwoch.
Dass Eritrea von seinen im Ausland lebenden Staatsangehörigen eine Steuer erhebt, ist für sich genommen nicht problematisch. Nicht erlaubt wäre es aber, wenn der Staat ohne Bewilligung auf Schweizer Territorium hoheitlich tätig wird. Dies erklärte Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamts für Polizei (fedpol), am Donnerstag im «Rendez-vous» von Radio SRF.
Der fragliche Tatbestand heisst «Verbotene Handlungen für einen fremden Staat». In Frage kämen auch Nötigung oder Drohung, sagte die fedpol-Direktorin. Für all diese strafbaren Handlungen fehlen trotz andauernder Ermittlungen aber bisher die Beweise.
«Wir brauchen Zeugen, die bereit sind, mit der Polizei zu arbeiten und auch bereit sind, Aussagen zu machen», sagte della Valle. Bisher gebe es nur Aussagen in den Medien, nie aber Aussagen in den Ermittlungsverfahren.
Della Valle vermutet, dass Angst im Spiel ist – vor den eigenen Landsleuten ebenso wir vor dem Regime. Im «Rundschau»-Beitrag hatten Eritreerinnen und Eritreer hingegen freimütig erklärt, die Steuer von zwei Prozent ans Generalkonsulat in Genf oder direkt in die Heimat zu zahlen.
Della Valle hofft, das Dossier bis Ende Jahr an die Bundesanwaltschaft weiterleiten zu können. «Wir ermitteln, bis wir handfeste Fakten haben», sagte sie. Daran werde mit Druck gearbeitet.