Im Golf-Königreich Bahrain ist es erneut zu Zusammenstössen gekommen. Wie Online-Aktivisten im Internet berichteten, ging die Polizei bei Diraz, westlich der Hauptstadt Manama, mit Tränengas gegen hunderte schiitische Demonstranten vor.
Nach Angaben Oppositioneller nahm die Polizei wahllos Regimekritiker fest, darunter auch die Menschenrechtsaktivistin Zainab al-Khawaja, deren Vater nach den Protesten Anfang des Jahres festgenommen und später zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.
Der Abteilungsleiter für Demokratie und Menschenrechte im US-Aussenministerium, Michael Posner, der sich gerade zu einem Besuch in Manama aufhielt, äusserte sich besorgt über das Vorgehen der Polizei gegen die anhaltenden Proteste. Er rief alle Beteiligten auf, auf Gewalt zu verzichten und den Konflikt friedlich zu lösen.
„Wir haben unsere Sorge geäussert über die andauernden Gerichtsverfahren gegen Ärzte, Journalisten, frühere Parlamentsabgeordnete und andere, die sich scheinbar auf deren Kritik an der Politik und den Massnahmen der Regierung gründen“, sagte Posner bei einer Pressekonferenz in der US-Botschaft in Manama.
Bahrain ist ein wichtiger Partner der USA in der Golfregion und Sitz der 5. US-Flotte. Ende vergangenen Monats war eine vom König angeordnete unabhängige Untersuchung der blutigen Niederschlagung der Protest im Frühjahr zu dem Ergebnis gekommen, dass Sicherheitskräfte unverhältnismässige Gewalt eingesetzt hätten.
Zudem habe es willkürliche Festnahmen gegeben und Gefangene seien gefoltert worden. Insgesamt kamen bei den Unruhen 30 Zivilisten und 5 Angehörige der Sicherheitskräfte ums Leben.
Die Protestbewegung und die Oppositionsparteien fordern von König Hamad bin Issa Al-Chalifa mehr Entscheidungsbefugnisse für das Parlament. Sie wollen, dass Bahrain eine konstitutionelle Monarchie wird, in der eine vom Parlament bestimmte Regierung die Politik bestimmt und nicht mehr der König.
Die Mehrheit der Bevölkerung und der Oppositionsparteien in Bahrain ist schiitisch. Die Herrscherfamilie gehört der sunnitischen Minderheit an.