Die Polizeikompetenzen von Kanton und Gemeinden klarer abgrenzen soll eine Revision des Baselbieter Polizeigesetzes, die die Regierung am Donnerstag in die Vernehmlassung gegeben hat. Geregelt werden sollen auch Videoüberwachung, verdeckte Ermittlung und anderes.
Unklarheiten bei der Kompetenzabgrenzung zwischen Kantonspolizei und Gemeindepolizeien hatte in den letzten Jahren im Baselbiet zu Konflikten geführt, so etwa bei Radarkontrollen in Gemeinden. Mit der Revision des Polizeigesetzes von 1998 sollen nun Ergebnisse aus einer Arbeitsgruppe aus Gemeinde- und Kantonsvertretungen umgesetzt werden, teilte die Sicherheitsdirektion mit.
Demnach soll die Kantonspolizei auf dem gesamten Kantonsgebiet für die sicherheitspolizeilichen Aufgaben zuständig sein. Den Gemeinden fällt die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu. Sie können aber auch Radar- und Parkingkontrollen durchführen und, je nach Voraussetzungen, Anhaltungen im fahrenden Verkehr vornehmen.
Dabei haben die Gemeinden neu einen Gesetzesanspruch auf Übernahme dieser Verkehrsaufgaben auf Gemeindestrassen, wenn sie die nötigen Kriterien erfüllen. Mit den klareren Abgrenzungen verzichtet werden soll im Übrigen auf Kostenverrechnungen zwischen Kanton und Gemeinden, wie sie in den letzten Jahren der Kanton aufgenommen hatte.
Rechtsgrundlagen schaffen
Eine Lücke füllen soll die Revision sodann bei der verdeckten Ermittlung. Mit der Schweizerischen Strafprozessordnung war Anfang Jahr etwa bei der Pädophilenfahndung im Internet die bundesrechtliche Grundlage entfallen – nun soll sie das kantonale Recht liefern, dies durch Übernahme einer von Bund und Kantonen erstellten Musterbestimmung.
Eine Rechtsgrundlage schaffen soll die Gesetzesrevision auch für die Überwachung des öffentlichen Raums mit Videokameras. Diese war im Baselbiet bisher nicht geregelt. Laut der Sicherheitsdirektion soll sie nun ermöglicht werden; Schranken sollen aber ebenso die Verhältnismässigkeit und die Löschung nicht mehr benötigter Daten gewährleisten.
Eine Gesetzesgrundlage erstellt werden soll zudem zur Wegweisung von Personen von einem öffentlichen Ort, wie sie schon im Nachbarkanton Basel-Stadt besteht. Schliesslich will das Gesetz Grossveranstaltern für eigene Bemühungen wie Alkoholverbote oder die Identifikation von Hooligans die verrechneten Polizeikosten bis zur Hälfte erlassen.
Regeln für Sicherheitsfirmen
Mit der gleichen Vorlage beantragt die Regierung dem Landrat überdies den Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen. Dieses enthält Richtlinien über die Zulassung privater Sicherheitsfirmen. Die Vernehmlassung zur Vorlage dauert bis Ende Februar 2012.