Polizist muss sich wegen Facebook-Einträgen verantworten

Ein Neuenburger Polizist muss sich wegen seiner Facebook-Einträge zu einem Blitzer und einer Asylunterkunft verantworten. Der Kommandant der Neuenburger Kantonspolizei hat ein Administrativverfahren gegen ihn eröffnet. Zudem droht dem Polizisten ein Strafverfahren.

Der Polizist muss sich wegen Einträgen auf Facebook verantworten (Bild: sda)

Ein Neuenburger Polizist muss sich wegen seiner Facebook-Einträge zu einem Blitzer und einer Asylunterkunft verantworten. Der Kommandant der Neuenburger Kantonspolizei hat ein Administrativverfahren gegen ihn eröffnet. Zudem droht dem Polizisten ein Strafverfahren.

Der Unteroffizier hatte in einem Fall die Zerstörung eines Blitzkastens auf der Autobahn A5 bestätigt. Im zweiten Fall äusserte er Befürchtungen angesichts der Eröffnung einer Asylunterkunft in La Tène. Die Einträge sorgten in den Westschweizer Medien für grosses Aufsehen.

In beiden Fällen wird nun geprüft, ob der Polizist die Verschwiegenheitspflicht verletzt haben könnte. Zudem wird ihm vorgeworfen, im Fall des zerstörten Radarkastens das Amtsgeheimnis verletzt zu haben.

Jean-Marie Röthlisberger, der Anwalt des Polizisten, bestätigte am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda entsprechende Berichte verschiedener Neuenburger Medien. Der Polizist sei am Dienstag vom Polizeikommandanten Pascal Lüthi über die Eröffnung des Verfahrens informiert worden.

Dem Beschuldigten wurde eine Frist eingeräumt, um Stellung zu den beiden Fällen zu nehmen. Der Unteroffizier beruft sich in der Eigenschaft als Bürger auf sein gutes Recht auf Redefreiheit gegenüber seinen rund 600 Facebook-Freunden, hielt sein Anwalt fest.

Eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses wird von Amtes wegen verfolgt. Der Polizeikommandant ist zudem verpflichtet, den Fall bei der Staatsanwaltschaft zu verzeigen und einen Bericht zu übermitteln.

Facebook-Profil geschlossen

Die Justiz wird voraussichtlich darüber entscheiden müssen, ob das öffentliche Interesse überwiegt, um die Redefreiheit einzuschränken. Das Strafverfahren dürfte länger dauern.

Nach Abschluss des laufenden Administrativverfahrens drohen dem Polizisten Sanktionen, die von einer Verwarnung über eine Rüge bis zur Freistellung reichen. Eine Verwarnung könnte vom Polizeikommandanten ausgesprochen werden.

Über die beiden schwerwiegenderen Sanktionen müsste die Neuenburger Kantonsregierung befinden. Um weitere Konflikte zu vermeiden, hat der Polizist sein Facebook-Profil inzwischen geschlossen.

Aus dem sozialen Netzwerk keimt bereits Unterstützung für den Polizisten auf. Für ihn wurde eine Unterstützungsseite eröffnet, die nach Angaben der Zeitungen «L’Express» und «L’Impartial» bereits über 1100 «Gefällt mir» erreichte.

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