Der Polizist, der in einem Freiburger Autobahn-Tunnel einen Autodieb erschoss, wird nicht bestraft. Das Strafgericht des Broyebezirks sprach ihn am Dienstag vom Vorwurf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung frei.
Der Polizist habe in Sekundenbruchteilen entscheiden müssen, stellte der Vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung fest. Er habe getan, was ein vernünftiger Mann in dieser aussergewöhnlichen Situation tun könne und müsse.
Die Polizei hatte in jener Nacht auf den 18. April 2010 im Autobahntunnel Sévaz eine Strassensperre gegen Autodiebe errichtet. Als das gestohlene Auto mit rund 140 Stundenkilometern in den Tunnel raste, entschloss sich der Polizist zu schiessen.
Nach seinen Angaben wollte er damit sich und seinen Kollegen schützen. Er zielte auf den Kühlergrill, traf aber den Beifahrer mit dem ersten von sieben Schüssen tödlich.
Der Lenker des gestohlenen Wagens wurde am Dienstag zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts machte er sich der Gefährdung des Lebens schuldig, als er mit hohem Tempo in Richtung der Polizeisperre gerast sei.
Mit seinen Urteilen folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wie der Anwalt des Polizisten geltend gemacht, die Schussabgabe sei ein Verteidigungsreflex gewesen.
Der Waadtländer Polizist habe aus Notwehr gehandelt, als das Auto noch gut eine Sekunde von ihm entfernt gewesen sei. Er habe keine andere Wahl gehabt.
«Polizei nicht gefährdet»
Anders sah es der Anwalt der Familie des Opfers. Seiner Ansicht nach gab es für den Polizisten keine unmittelbare Gefahr. Das Auto habe noch die Spur gewechselt, die Polizisten hätten nicht zur Seite springen müssen und seien nicht gefährdet gewesen.
Der Opfer-Anwalt hatte wie der Anwalt des Fahrers einen Schuldspruch gegen den Polizisten gefordert. Der Lenker habe keine Gewalt angewandt und niemanden angegriffen. Die beiden jungen Franzosen hatten den Wagen zuvor im bernischen Lyss gestohlen.