Polens Regierung will das Versammlungsrecht beschränken. Ein am Freitag ins Parlament eingebrachter Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig von kirchlichen und staatlichen Institutionen organisierte Demonstrationen Vorrang vor allen anderen geniessen sollen.
Demnach würden die Anmeldung von Proteste scheitern, sofern staatliche Stellen Demonstrationen zur selben Zeit am selben Ort anberaumen. Dasselbe Privileg würde auch regelmässig stattfindenden Kundegebungen etwa an Feiertagen zukommen.
Bislang galt in Polen das Prinzip: Wer zuerst eine Demonstration anmeldet, bekommt den Zuschlag, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Innenminister Mariusz Blaszczak sagte, das neue Gesetz solle «Konfrontationen zwischen rivalisierenden Demonstranten» verhindern. Künftig dürften keine zwei Demonstrationen mehr zur selben Zeit am selben Ort stattfinden.
Das Abgeordnetenhaus stimmte den Änderungen im Versammlungsrecht zu. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates, der Lette Nils Muiznieks, sprach von einer unnötigen und unangemessenen Einschränkung des Versammlungsrechts und appellierte an den Senat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Allerdings hält die rechtskonservative PiS auch in der zweiten Kammer des Parlaments die Mehrheit.
Angriff auf Rechtsstaatlichkeit
Die nationalkonservative Regierung in Polen hat seit ihrem Amtsantritt vor rund einem Jahr eine Reihe von Massnahmen umgesetzt, die in der EU teils als Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit kritisiert wurden.
Vor allem die Reform des polnischen Verfassungsgerichts stiess auf heftige Kritik: Brüssel wirft der Warschauer Regierung vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben. Zuletzt scheiterte die Regierung mit dem Vorhaben, das restriktive Abtreibungsrecht noch weiter einzuschränken an massiven Protesten.