Polnisches Gericht verbietet rituelle Tierschlachtung

Das polnische Verfassungsgericht hat die Schlachtung von Tieren nach jüdischen und muslimischen Riten verboten. Laut Medienberichten vom Mittwoch urteilte das Gericht am Dienstag, die Tötung ohne Betäubung sei Tierquälerei und verletze die Verfassung.

Nach vorheriger Betäubung geschächtete Schafe in einem Schweizer Schlachthof (Symbolbild) (Bild: sda)

Das polnische Verfassungsgericht hat die Schlachtung von Tieren nach jüdischen und muslimischen Riten verboten. Laut Medienberichten vom Mittwoch urteilte das Gericht am Dienstag, die Tötung ohne Betäubung sei Tierquälerei und verletze die Verfassung.

Damit schert Polen aus einer EU-weiten Regelung aus, die ab 1. Januar in Kraft treten soll und Ausnahmen für rituelle Tötungen erlaubt.

In Brüssel protestierte die European Jewish Association (EJW) gegen die Entscheidung. Koschere Schlachtung sei unerlässlich für das jüdische Leben, schrieb der Rabbiner Menachem Margolin in einem Brief an den polnischen Präsidenten Bronislaw Komorowski.

Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass Tiere bei der Schächtung nicht litten, schrieb Margolin. Er forderte die Unterstützung der EU, um die polnische Entscheidung wieder zu kippen. Das Thema werde am Donnerstag bei einer Konferenz im EU-Parlament zur Sprache kommen, fügte er hinzu.

Beim Schächten werden Tiere mit einem einzigen Halsschnitt getötet. Man lässt sie dann ausbluten, da der Verzehr von Blut im Judentum und im Islam untersagt ist. Polen produziert koscheres und Halal-Fleisch nicht nur für die kleinen muslimischen und jüdischen Gemeinden im Land, sondern auch für den Export.

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