Erfolg für Schwule und Lesben im katholischen Portugal: Das Parlament in Lissabon billigte am Freitag die Einführung eines eingeschränkten Adoptionsrechts für homosexuelle Paare.
Der von der oppositionellen Sozialistischen Partei (PS) eingebrachte Gesetzentwurf sei mit einer knappen Mehrheit von 99:94 Stimmen bei neun Enthaltungen angenommen worden, teilte Parlaments-Präsidentin Assunção Esteves mit. Entscheidend war, dass 16 der 108 Abgeordneten der liberal-konservativen Sozialdemokratischen Partei (PSD) von Regierungschef Pedro Passos Coelho auch dafür stimmten.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Partnerschaft leben und mindestens 25 Jahre alt sind, künftig ein leibliches oder Adoptiv-Kind des Partners adoptieren dürfen.
Der Präsident der portugiesischen Organisation der Lesben, Gays, Bi- und Transsexuellen (ILGA), Paulo Corte-Real, feierte das Ergebnis der Abstimmung als «Sieg der Menschenrechte, der Kinder und der Familien».
Im streng katholischen und für europäische Verhältnisse immer noch sehr konservativen Portugal war Homosexualität noch bis 1982 strafbar. Trotz heftiger Proteste der Kirche hatten die Abgeordneten der «Assembleia da República» im Jahr 2010 bereits die Einführung der Homo-Ehe gebilligt.
Homo-Ehe in Frankreich
In Frankreich tritt derweil die umstrittene Homo-Ehe endgültig in Kraft: Der französische Verfassungsrat gab am Freitag in Paris grünes Licht für das Gesetz, das auch ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht.
Die konservative Opposition hatte nach der Verabschiedung der Reform im französischen Parlament am 23. April den Verfassungsrat angerufen. Der Verfassungsrat segnete das Gesetz nun in Gänze ab, also auch das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.
Der Verfassungsrat betonte aber, dies bedeute kein «Recht auf ein Kind». Bei Adoptionen müsse stets «das Interesse des Kindes» Vorrang haben.
Frankreichs Staatschef François Hollande hatte angekündigt, das Gesetz umgehend mit seiner Unterschrift in Kraft zu setzen, sobald der Verfassungsrat grünes Licht gebe.