Ein 35-Jähriger Aargauer hat die Post eines wohlhabenden Unternehmers umgeleitet und dessen Bankkonten geplündert. Die rund 435’000 Franken, die er für sich abgezweigt hatte, verprasste er zum grössten Teil. Dafür kassierte er nun eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Der Betrüger aus dem Bezirk Laufenburg liess im November 2012 in der Zürcher Sihlpost im Namen eines Namensvetters aus Horgen einen Nachsendeauftrag durchführen. Mit einer nachgeahmten Unterschrift liess er die Post des ahnungslosen Unternehmers umleiten und kam auf diese Weise zu dessen Bankunterlagen.
In einem zweiten Schritt bestellte der einschlägig vorbestrafte Schweizer bei der Credit Suisse telefonisch zwei Bankkundenkarten für zwei seit längerem bestehende Konten und die erforderlichen PIN-Codes dazu.
CS-Konten monatelang geplündert
«Ich habe nach Gold geschürft, und wenn es Gold hat, nehme ich es», rechtfertigte der Beschuldigte später sein Vorgehen. Laut Anklageschrift hatte er am 17. November 2012 bei einem Bankomaten beim Zürcher Paradeplatz erstmals von einem Konto des Geschädigten 8000 Franken bezogen.
Danach tätigte er bis März 2013 rund 55 weitere illegale Bezüge und zweigte so insgesamt 435’459 Franken für sich ab. Die meisten Gelder hob er an einem CS-Bankschalter am Zürcher Flughafen ab.
Mit einem grossen Teil der Beute bezahlte er nicht nur Schulden, sondern kaufte auch Luxusautos, kostspielige Uhren und gönnte sich teure Ferien. Als ihn die Polizei im November 2013 festnahm konnten nur noch 88’000 Franken sichergestellt werden. «Es ist unglaublich einfach, 100’000 Franken auszugeben, wenn es einem nicht gehört», gab der Täter zu Protokoll.
Der wohlhabende Unternehmer merkte lange Zeit nichts. Erst als sich der Deliktbetrag einer halben Million Franken näherte, wurde er misstrauisch und schaltete die Polizei ein.
Vier Jahre Freiheitsentzug
Da der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ablegte, kam es vor dem Bezirksgericht Zürich nur zu einem kurzen Prozess. Der heutige Bootbauer-Lehrling führte aus, dass sein Vorgehen nicht gegen den Privatkläger persönlich gerichtet gewesen sei. Er habe ihn nicht einmal gekannt. Er werde versuchen, den Schaden wieder gut zu machen, sagte er.
Der Verteidiger setzte sich für eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren ein, 12 Monate davon unbedingt. Die Richter folgten jedoch den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilten den Beschuldigten wegen mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Dem geschädigten Unternehmer wurden bisher nur die beschlagnahmten 88’000 Franken zugesprochen. Für den weiteren Schaden will die Grossbank nicht aufkommen. Sie hatte gemäss eigenen Angaben dem Geschädigten monatlich Kontoauszüge zugestellt.