Die Schweizerische Post wird am 26. Juni 2013 zur Schweizerischen Post AG. Das entschied der Bundesrat am Freitag. Er genehmigte zudem die Statuten der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft und deren strategische Ziele für die Jahre 2013 bis 2016.
Der Bund setzt als Eigner der Post weiterhin strategische Ziele. In den kommenden vier Jahren erwartet er laut der Mitteilung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von der Post, dass sie die Grundversorgung in Postdiensten und Dienstleistungen landesweit in guter Qualität erbringt.
In ihrem Kerngeschäft in den Geschäftsfeldern Kommunikation, Logistik, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr soll die Post nicht nur ihre Marktstellung festigen, sondern auch rentables Wachstum generieren. Weiter erwartet der Bund von der Post eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik.
Neue Postgesetzgebung
Der Bundesrat entschied, dass die heutige Post am 26. Juni 2013 – einem Mittwoch – in die Schweizerische Post AG umgewandelt wird, wie es die per 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzte neue Postgesetzgebung vorsieht. Das Parlament genehmigte das Postgesetz und das Postorganisationsgesetz vor zwei Jahren, im Dezember 2010.
Dabei verzichteten die Räte darauf, den Postmarkt vollständig zu liberalisieren. Die Post behält ein Restmonopol auf den Versand von Briefen bis zu 50 Gramm Gewicht.
Der Schweizerischen Post AG werden die drei Konzerngesellschaften PostFinance AG, Post CH AG – mit den Logistik- und Kommunikationsdiensten – sowie die bereits bestehende PostAuto AG unterstellt sein. An den drei Konzerngesellschaften wird die Post sämtliche Aktien halten. Die Dach-AG bleibt im Besitz des Bundes.