Poststellennetz bleibt engmaschig und Postfinance-Netz wird kleiner

Das Poststellennetz soll künftig in zwei Kategorien aufgeteilt werden. Die Grundversorgung mit Postdiensten muss innert 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichem Verkehr erreichbar sein. Die Dienstleistungen von Postfinance werden nicht ganz so dicht angeboten.

Das Logo der Postfinance (Archiv) (Bild: sda)

Das Poststellennetz soll künftig in zwei Kategorien aufgeteilt werden. Die Grundversorgung mit Postdiensten muss innert 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichem Verkehr erreichbar sein. Die Dienstleistungen von Postfinance werden nicht ganz so dicht angeboten.

Wer alle Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs nutzen will, dem mutet der Bundesrat künftig 30 Minuten Weg zu. Grund dafür sei, dass diese Dienstleistungen pro Kunde nur ein bis zwei Mal im Monat benutzt würden, sagte Bundesrätin Doris Leuthard am Mittwoch vor den Medien.

Die Erreichbarkeit von so genannten Zugangspunkten gilt gemäss der neuen Postverordnung, die der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat, für 90 Prozent der Bevölkerung. Dies präzisierte das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die neue Postverordnung regelt den Vollzug des Post- und Postorganisationsgesetzes (POG). Das POG sieht die Umwandlung der Schweizerischen Post und von Postfinance in Aktienkapitalgesellschaften vor.

Der Entwurf zur Postverordnung enthält neben den Ausführungen zum Poststellennetz auch Bestimmungen zur Meldepflicht für alle Anbieter von Postdiensten und deren Pflicht, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten.

Weiter macht sie Angaben über den Zugang zu Postfachanlagen und den Austausch von Datensätzen und enthält Bestimmungen über die Behördenorganisation und die Presseförderung.

Keine neuen Ansätze bei der Presseförderung

Das Parlament hatte im Dezember 2010 das Postgesetz verabschiedet und dabei entschieden, die indirekte Presseförderung auf 50 Millionen Franken festzulegen: Mit 30 Millionen wird künftig die Zustellung von Regional- und Lokalzeitungen durch die Post vergünstigt und mit 20 Millionen die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse.

In diesem Punkt beinhalte die Postverordnung keine neuen Ansätze, sagte Leuthard. Die Behörden wollten am Mittwoch keine weiteren Informationen zum Inhalt der Verordnung geben. Details zur Postverordnung stellte das zuständige Departement für die kommenden Tage in Aussicht.

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