Präventive Überwachung stösst in der Schweiz auf Zustimmung

Der Schweizer Nachrichtendienst soll künftig mehr Kompetenzen zur präventiven Überwachung erhalten. Nachdem das Parlament 2009 einen «Lauschangriff» noch ablehnte, stellen sich die Bundesratsparteien nun hinter das Nachrichtendienstgesetz, das der Bundesrat vorschlägt.

Ein Headset vor einem Telefon (Archiv) (Bild: sda)

Der Schweizer Nachrichtendienst soll künftig mehr Kompetenzen zur präventiven Überwachung erhalten. Nachdem das Parlament 2009 einen «Lauschangriff» noch ablehnte, stellen sich die Bundesratsparteien nun hinter das Nachrichtendienstgesetz, das der Bundesrat vorschlägt.

Mit dem neuen Gesetz, dessen Vernehmlassungsfrist am Sonntag endete, will der Bundesrat dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Möglichkeiten verschaffen. So soll der NDB künftig Telefone überwachen, Wanzen installieren, Post öffnen, Handys orten oder Spionage-Software in Computer einschleusen dürfen.

Erlaubt wären solche Massnahmen im Kampf gegen Terrorismus, Waffenweitergabe (Proliferation), Spionage sowie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Es müsste eine konkrete Bedrohung vorliegen oder um wesentliche Landesinteressen gehen. Zudem müssten andere nachrichtendienstliche Abklärungen erfolglos, aussichtslos oder unverhältnismässig erschwert sein.

Fichen-Bedenken gemildert

Vor vier Jahren war der Bundesrat mit einem ersten Gesetzesanlauf in den eidgenössischen Räten bereits einmal gescheitert. Die geplanten Überwachungsmassnahmen gingen dem Parlament zu weit – wohl noch unter dem Eindruck der Fichenaffäre von 1989.

Doch inzwischen hat der Wind gedreht, wie sich den Vernehmlassungsantworten entnehmen lässt. Angesichts komplexer gewordener Bedrohungslagen und aggressiv auftretender Akteure ist für die meisten Parteien das vorgeschlagene Gesetz nötig, und sie attestierten ihm Ausgewogenheit. Es gehe um die innere und äussere Sicherheit der Schweiz, gibt die FDP zu bedenken.

Die SVP sieht das Gleichgewicht gewahrt zwischen Sicherheitsaspekten und dem Schutz unbescholtener Bürgerinnen und Bürger vor Bespitzelung. Die SP spricht von einer «zeitgemässen gesetzlichen Grundlage». Es brauche allerdings einen starken rechtsstaatlichen und politischen Rahmen. Die SP begrüsst es deshalb, dass der Gesetzesentwurf das Einsichtsrecht der Betroffenen stärke und ein mehrstufiges Bewilligungs- und Aufsichtssystem einführe.

Auch die CVP vertraut auf die vorgesehene, mehrfache Bewilligungspflicht. Gemäss dem Gesetzesvorschlag müssten sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Chef oder die Chefin des Verteidigungsdepartements die Abhöraktionen absegnen.

CVP will ausdehnen

Anders als der Bundesrat möchte die CVP die präventiven Abhöraktionen aber auch bei gewalttätigem Extremismus im Inland ermöglichen. So liessen sich beispielsweise die Rädelsführer des linksradikalen «Schwarzen Blocks» vor oder nach Krawallen an Demonstrationen ausfindig machen, schreiben die Christlichdemokraten.

Für die BDP hingegen ist das Gesetz zu detailliert ausformuliert. Es mache keinen Sinn, sämtliche Aufgaben und Bedrohungsarten aufzuzählen. Denn diese änderten sich wegen dem raschen technischen Fortschritt rasch.

Grüne melden Opposition an

Nach wie vor auf Opposition stösst der Bundesrat bei den Grünen. Sie lehnen das vorgeschlagene Gesetz rundweg ab und sprechen von einem «Wunschkonzert» für den Nachrichtendienst.

Die Grünen verweisen auf gegenwärtige «Überwachungs-Exzesse» in den USA. Diese zeigten, dass eine Aufrüstungsspirale der Geheimdienste eines freiheitlichen Staates unwürdig sei und nicht mehr Sicherheit bringe.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty international und die Organisation «grundrechte.ch» sprechen sich ebenfalls gegen das Gesetz aus. So würden bald wieder «enorme Datenbestände» angehäuft, befürchten die Kritiker. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien unverhältnismässig und gefährdeten grundlegende Rechte.

Widerstand kommt zudem vom Schweizerischen Gewerbeverband: Mit dem vorgeschlagenen Gesetz schiesse der Bundesrat über das Ziel hinaus. Der zivile Nachrichtendienst erhalte Kompetenzen, über die nicht einmal die Polizei verfüge. Zudem werde die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu stark eingeschränkt.

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