Die Preise für die Nutzung der Swisscom-Infrastruktur durch die Konkurrenten sollen wegen neuer Technologien wie dem Glasfasernetz neu berechnet werden. Mittelfristig wird mit einer moderaten Senkung der Zugangspreise gerechnet. Für Endkunden ändert sich kaum etwas.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am Mittwoch eine Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste in die Anhörung geschickt. Damit soll die Berechnung der Preise, welche Konkurrenten der Swisscom für die Nutzung von deren Netzen bezahlen, der technischen Entwicklung angepasst werden, wie das UVEK mitteilte.
Der Zugangspreis soll sich auch künftig grundsätzlich an denjenigen Kosten orientieren, die heute beim Bau eines Netzes unter Einsatz moderner Technologien anfallen würden. Im Bereich Netzzusammenschaltung kann die Eidgenössische Kommunikationskommission bereits heute die Preise regulierter Dienste auf Basis moderner Technologien festlegen.
Gestaffelte Auswirkung auf Preise
Schwieriger ist die Berechnung der Preise für entbündelte Kupferanschlüsse auf der so genannten letzten Meile, da heute beim Bau solcher Anschlüsse nicht mehr Kupferleitungen, sondern Glasfasern eingesetzt werden. Der Bundesrat definiert nun Regeln für den Fall, dass ein Glasfasernetz als Berechnungsgrundlage für die regulierten Entbündelungspreise dient.
Künftig soll demnach der Preis für die Mitbenutzung eines Kabelkanals nicht mehr nach den reinen Wiederbeschaffungskosten errechnet werden. Vorgeschlagen wird, dass neu die tatsächlichen Aufwendungen für den langfristigen Substanzerhalt und den bedarfsgerechten Ausbau ausschlaggebend sein soll. So sollen Anreize für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen erhalten bleiben.
Die neuen Berechnungsregeln für die so genannte Interkonnektion sollen sich gestaffelt über drei Jahre auf die Preise auswirken. Das erleichtere der Swisscom die Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen, schreibt das UVEK. Stellungnahmen zur Anhörung können bis am kommenden 21. Juni eingereicht werden.
Sunrise zeigte sich als grösster privater Telekommunikationsanbieter in einer Mitteilung erfreut über die längst überfällige Anpassung der Preisberechnungsmethode. Seit Jahren zahlten alternative Telekommunikationsanbieter überhöhte Zugangsgebühren. Die Verordnung müsse nun rasch angepasst werden, eine zeitlich gestaffelte Umsetzung über drei Jahre wird abgelehnt.