Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) muss sich auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts vertieft mit den Preisen im Sex-Business auseinandersetzen. Die Richter in St. Gallen haben einem Erotik-Klub im Streit um Mehrwertsteuern teilweise Recht gegeben.
Die ESTV hatte 2011 bei der Betreibergesellschaft eines Sauna- und Erotik-Klubs eine Mehrwertsteuerkontrolle durchgeführt. Sie kam dabei zum Schluss, dass die Umsätze aus den erotischen Dienstleistungen der im Klub tätigen Sexarbeiterinnen steuerrechtlich der Betreiberfirma zuzurechnen seien.
Mangels exakter Zahlen legte die ESTV die eingenommenen Beträge aufgrund einer Einschätzung selber fest. Sie ging dabei davon aus, dass pro Kunde im Schnitt 150 Franken anfallen würden. Dies ergebe sich aus dem Vergleich mit anderem Klubs, wo 30 Minuten 150 Franken, 60 Minuten 300 Franken und ein «Quicky» 50 Franken kosten würden.
Dass Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Klubbetreiberin nun teilweise gutgeheissen. Laut Gericht ist zwar korrekt, dass die Umsätze der Sexarbeiterinnen steuerlich dem Klub angerechnet werden.
Allerdings fehlen den Richtern in St. Gallen konkrete Angaben dazu, wie die ESTV auf den Durchschnittspreis von 150 Franken gekommen ist. Diese habe deshalb eine neue Schätzung vorzunehmen und dabei den pro Dienstleistung veranschlagten Ansatz zu begründen. (Urteil A-6198/2012 vom 3. September 2013)