Wer mit einer Ambulanz ins Spital transportiert werden muss, zahlt je nach Kanton unterschiedlich viel. Bei den Notfalltransporten verrechnen die teuersten Rettungsdienste mehr als doppelt so viel wie die günstigsten. Dies zeigt eine Analyse des Preisüberwachers. Er fordert ein Nachdenken über die Tarifstruktur.
Die Studie verglich die Tarife der Bodenrettungsdienste in der ganzen Schweiz. Anlass für die Untersuchung gab der Fakt, dass den Rettungsdiensten bei der Preisfestlegung per Gesetz ein grosser Handlungsspielraum gewährt wird.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Höhe der Preise zwischen den Kantonen tatsächlich stark unterscheiden. Grund für die Differenzen sind laut Preisüberwacher «eine Vielzahl von Tarifen», mit denen die verschiedenen Rettungsdienste abrechnen.
Doppelt bis dreimal so viel
Beim Notfalleinsatz mit Beeinträchtigung der Vitalfunktion ohne Notarzt und ohne Nachtzuschlag betragen die durchschnittlichen Kosten 951 Franken. Sowohl die teuersten Rettungsdienste (1461 Franken) als auch der günstigste (680 Franken) kommen aus dem Kanton St. Gallen.
Wenn ein Notarzt mit dabei ist, unterscheiden sich die Kosten noch stärker. Die teuersten Institutionen (1881 Franken) sind auch hier St. Galler Unternehmen. Am anderen Ende des Spektrums befinden sich die Rettungsdienste des Kantons Aargau, die für einen solchen Einsatz 832 Franken verrechnen. Der Mittelwert über alle Kantone beträgt 1263 Franken.
Über alles gesehen, verrechnen die teuersten Anbieter bei den Notfalltransporten mehr als doppelt so viel wie die günstigsten, wie der Preisüberwacher schreibt. Bei den Krankentransporten auf Vorbestellung sind es sogar rund dreimal so viel.
Systemwechsel angezeigt
Der Preisüberwacher empfindet es als «stossend, wenn identische Leistungen der Grundversicherung mit stark voneinander abweichenden Tarifen abgerechnet werden». Vor allem auf systemischer Ebene gebe es Handlungsbedarf.
«Die Kritik richtet sich dabei nicht primär gegen einzelne Institutionen, sondern vielmehr an die globale Organisation des Rettungswesens in der Schweiz.» Der Preisüberwacher schlägt vor, eine nationale Tarifstruktur zu erarbeiten.
Auf Bundesebene sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzierung der Transport- und Rettungskosten in der Krankenpflegeleistungsverordnung festgelegt: Gemäss dieser übernehmen die Versicherungen die Hälfte der Transportkosten, wobei der jährliche Maximalbetrag 500 Franken beträgt.
Die Versicherungen übernehmen ebenfalls die Hälfte der Rettungskosten, jedoch beträgt der Maximalbetrag 5000 Franken. Die restlichen Kosten übernehmen die Versicherten.