Presserat kritisiert Medien wegen Fotos von Carunglück-Opfern

Der Presserat rügt den «Blick», die «Schweizer Illustrierte» und «L’illustré» für den Abdruck von Fotos, welche die Todesopfer des Carunglücks von Siders im Kanton Wallis zeigen. Solche Bilder dürften nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Angehörigen gezeigt werden.

Rettungskräfte untersuchen das Wrack des verunglückten Cars im Tunnel in Siders (Quelle: Kantonspolizei Wallis) (Bild: sda)

Der Presserat rügt den «Blick», die «Schweizer Illustrierte» und «L’illustré» für den Abdruck von Fotos, welche die Todesopfer des Carunglücks von Siders im Kanton Wallis zeigen. Solche Bilder dürften nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Angehörigen gezeigt werden.

Der Presserat griff den Fall nicht aufgrund einer Beschwerde, sondern von sich aus auf, nachdem sowohl in der Schweiz als auch in Belgien Kritik am Abdruck der Fotos laut geworden war. Wie der Rat in einer Mitteilung vom Donnerstag festhält, ist die Zustimmung der Angehörigen auch dann notwendig, wenn Fotos der Todesopfer in einer Gedenkkapelle und bei öffentlichen Trauerfeiern zugänglich sind.

Zudem dürften Medien keine Bilder weiterverbreiten, die sie in einem allgemein zugänglichen Blog eines Skilagers finden. Allerdings attestiert der Presserat den drei Redaktionen auch, dass sie die Opfer nicht in sensationsheischender Art darstellten.

Die drei Printtitel hätten jedoch mit der Veröffentlichung die Privatsphäre der Betroffenen verletzt. Die Privatsphäre müsse auch bei spektakulären Unfällen, Katastrophen und Gewaltdelikten respektiert werden – es sei denn, es handle sich um bekannte Persönlichkeiten.

Belgische Blätter entschuldigten sich

Das belgische Pendent des Presserats, der „Raad voor de journalistiek“, hat sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigt – und ist zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt. Die betroffenen belgischen Blätter haben nach dem Eingreifen des Ombudsmanns eingewilligt, Entschuldigungen abzudrucken.

Der Schweizer Presserat hat die hiesigen Titel zu einer Stellungnahme eingeladen. Die „Schweizer Illustrierte“ machte in ihrer Antwort geltend, die Porträts der getöteten Kinder seien an der Beerdigung in Belgien gut sichtbar an den Särgen angebracht gewesen. Dies sei offensichtlich mit Einverständnis der Angehörigen geschehen. Zudem habe die Illustrierte fröhliche Bilder und keine Horroraufnahmen des Unfalls veröffentlicht.

Keine Antworten vom «Blick»

Der „Blick“ hat auf eine Beantwortung der Fragen verzichtet, da Presseratspräsident Dominique von Burg die Boulevardzeitung bereits im März kritisiert hatte. Von Burg hat sich folglich selbst für befangen erklärt. Es lohne sich nicht, Zeit, Energie und Geld in eine Beweisführung zu stecken, liess der „Blick“ den Presserat wissen. Der „Blick“ habe die Einwilligung der Angehörigen derjenigen Kinder gehabt, deren Schicksal in der Zeitung erzählt worden sei.

„L’illustré“ machte geltend, dass einzelne Familien spontan Fotos der Kinder zur Verfügung gestellt hätten. Zudem habe es der Verantwortliche der Aufbahrungshalle im belgischen Lommel der Presse erlaubt, die Fotos abzubilden. Deshalb habe man zu Recht annehmen dürfen, dass die Eltern einverstanden seien.

Beim Carunglück vom 13. März 2012 waren 28 Personen auf der Heimfahrt von einem Skilager ums Leben gekommen, darunter 22 Kinder. 24 Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.

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