Der «Blick» hat laut Presserat die Journalisten-Richtlinien über die Identifizierung von nicht öffentlichen Personen verletzt. Die Zeitung hatte in ihrem Bericht über einen Gerichtsfall ein kaum verdecktes Bild des jungen Angeschuldigten abgedruckt.
Die Redaktion hatte das Foto des 19-Jährigen aus dessen Facebook-Profil entnommen und nur mit ein schmalen schwarzen Strich über den Augen abgedeckt. Zusammen mit den im Text genannten Angaben zur Person war laut Presserat der Beschuldigte «für einen unverhältnismässig grossen Kreis der Leserschaft erkennbar».
Damit habe der «Blick» die einschlägige Richtlinie der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Auch ein Foto aus einem sozialen Netzwerk dürfe von den Medien nicht unbesehen weiterverbreitet werden.
Wie der Presserat am Dienstag mitteilte, hiess er die Beschwerde des jungen Mannes gut. Dieser hatte geltend gemacht, gerade bei seiner Resozialisierung sei die Veröffentlichung des Bildes problematisch.
Bei dem Bericht ging es um ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Zürich vom vergangenen Herbst. Der 19-Jährige wurde wegen versuchter Tötung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme an.