Primacall will Sterneintrag im Telefonbuch respektieren

Die Telefonfirma Primacall will künftig den Sterneintrag im Telefonbuch respektieren und gegenüber den Kunden klar zu erkennen geben, dass sie unabhängig von der Swisscom handelt. Darauf hat sich die Firma in einem gerichtlichen Vergleich mit dem SECO verpflichtet.

Primacall muss Sterneintrag künftig respektieren (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Telefonfirma Primacall will künftig den Sterneintrag im Telefonbuch respektieren und gegenüber den Kunden klar zu erkennen geben, dass sie unabhängig von der Swisscom handelt. Darauf hat sich die Firma in einem gerichtlichen Vergleich mit dem SECO verpflichtet.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hatte eine grosse Anzahl von Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten erhalten, die beanstandeten, dass sie trotz Sterneintrags im Telefonbuch unerbetene Werbeanrufe der Primacall AG erhielten.

Die Firma habe die Betroffenen angerufen, um ihren Kundenstamm im Bereich der Fixnetztelefonie zu erweitern. Viele der Angerufenen hätten auch geltend gemacht, Primacall schaffe eine Verwechslungsgefahr mit den Dienstleistungen der Swisscom.

Nachdem eine Abmahnung der Firma durch das SECO vom November 2012 keine Wirkung zeigte, reichte die Behörde am 19. Dezember 2013 eine Zivilklage gegen Primacall vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich ein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hätten das SECO und Primacall unter Mitwirkung des Handelsgerichts einen Vergleich abgeschlossen.

Anruf nur bei ausdrücklicher Zustimmung

Damit habe sich Primacall verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch und auch sonst den von potenziellen Kundinnen und Kunden schriftlich oder mündlich geäusserten Willen, keine Werbeanrufe erhalten zu wollen, zu respektieren. Vorbehalten bleibe die ausdrückliche Zustimmung für Werbeanrufe der Primacall.

Der Vergleich lasse offen, was unter einer ausdrücklichen Zustimmung zu verstehen sei, heisst es weiter. Diesbezüglich könnten sowohl das SECO als auch Primacall bei einem allfälligen Streitfall wiederum vor dem Handelsgericht klagen.

Primacall habe sich auch verpflichtet, keine neuen Kunden zu akquirieren beziehungsweise im Auftrag von ihr akquirieren zu lassen, ohne in den Werbeanrufen die angerufenen Personen mehrmals darauf hinzuweisen, dass diese bei Annahme des Angebots den Swisscom-Anschluss bewahren und für die übrigen Dienste neu auf Rechnung der Beklagten mittels der Preselection-Methode telefonierten.

Primacall muss Publikation zahlen

Zudem müsse Primacall in den Werbeanrufen ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie im eigenen Namen und unabhängig von der Swisscom handle. Primacall muss zudem die mit der Publikation des Vergleichs entstehenden Kosten für maximal 8000 Franken zahlen.

Primacall bietet unter Anwendung der sogenannten Preselection-Methode Dienstleistungen im Bereich der Fixnetztelefonie an. Kundinnen und Kunden der Primacall telefonieren mit ihrem Festnetztelefon auf Rechnung der Firma, müssen aber weiterhin den Swisscom-Anschluss von 25.35 Franken bezahlen.

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