Prinzessin Caroline von Monaco ist im Streit gegen die deutsche Justiz um die Veröffentlichung eines Ferienfotos vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof unterlegen.
Der Abdruck des Fotos aus dem Jahr 2002, das die heute 55-Jährige und ihren Ehemann Ernst August von Hannover in St. Moritz zeigt, verstosse nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Strassburger Richter am Dienstag.
Prinzessin Caroline und ihr Mann hatten beklagt, dass die deutschen Gerichte die Veröffentlichung des Fotos nicht unterbunden hätten. Dadurch sei ihr Recht auf Privatleben, das in Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verankert ist, verletzt worden.
Die Richter entschieden nun, es könne nicht behauptet werden, dass die Prinzessin und ihr Mann gewöhnliche Privatpersonen seien. Ausserdem hätten die Beschwerdeführer keine Beweise dafür vorgelegt, dass das Foto „in einem Klima der allgemeinen Belästigung“ zustande gekommen sei.