Privatbanken sagen weder Ja noch Nein zur Matter-Initiative

Die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken, der unter anderem Lombard Odier, Mirabaud und Pictet angehören, sagt weder Ja noch Nein zur sogenannten Matter-Initiative. Dies im Gegensatz zur Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), welche die Initiative ablehnt.

Yves Mirabaud, Präsident der Vereinigung Schweizer Privatbanken (VSPB), spricht an der Medienkonferenz am Donnerstag in Bern über die Haltung des Verbands zur sogenannten Matter-Initiative. (Bild: sda)

Die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken, der unter anderem Lombard Odier, Mirabaud und Pictet angehören, sagt weder Ja noch Nein zur sogenannten Matter-Initiative. Dies im Gegensatz zur Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), welche die Initiative ablehnt.

Yves Mirabaud, Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken, sprach am Donnerstag vor den Medien in Bern von einer «philosophischen Frage zur Beziehung zwischen Staat und Bürger». Über diese müsse das Volk entscheiden, und nicht die Banken.

Eine eindeutige Parole gab es folglich nicht: «Unser Sektor wird mit beiden möglichen Ausgängen zurechtkommen», sagte Mirabaud über die Abstimmung, die noch in diesem Jahr stattfinden könnte.

In Verfassung verankern

Mit der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» will der Banker Thomas Matter das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern. Dieses gilt heute für Inländer weiterhin, allerdings nur bei Steuerhinterziehung – wenn also extra oder aus Versehen gewisse Einnahmen oder Vermögenswerte in der Steuererklärung nicht aufgeführt werden.

Zugang zu Bankdaten erhalten die Steuerbehörden nur bei schweren Fällen von Steuerhinterziehung oder bei Steuerbetrug – wenn also extra Dokumente gefälscht werden. Matter argumentiert, mit seiner Initiative wolle er lediglich die heutige Praxis in der Verfassung festschreiben.

Der Bundesrat, der die Initiative ablehnt, ist hingegen der Meinung, die Initiative gehe weiter als die heutige Praxis. Denn sie erschwere es auch, beispielsweise beim Arbeitgeber Informationen einzuholen, wenn ein Steuerpflichtiger die Mitwirkung verweigere. Das Einholen solcher Informationen von Dritten wäre nur noch im Rahmen eines Strafverfahrens möglich.

Diskretion in DNA

Für Privatbanken – und Banken im Allgemeinen – hat Diskretion naturgemäss eine grosse Bedeutung. Sie sei «sozusagen die DNA unserer Mitglieder und ihrer Mitarbeitenden», sagte Mirabaud. Insofern mag es erstaunen, dass ein Bankenverband die Initiative gänzlich ablehnt und ein Privatbankenverband sich nicht festlegt.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), welche die Initiative ablehnt, hat von René Matteotti, Professor an der Universität Zürich, ein Gutachten erstellen lassen. Auf diesem Gutachten basiert ihr Nein. Matteotti kommt in seinem Papier zum Schluss, dass die Initiative steuerunehrliche Personen zu Lasten der steuerehrlichen schützen würde.

Zudem könnte der Bund bei einem Ja zur Initiative die Banken stärker in die Pflicht nehmen: Würde der Gesetzgeber beispielsweise bei der Verrechnungssteuer vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip wechseln, müssten die Banken stärker als heute darüber wachen, ob der Bürger seine Steuerpflicht erfüllt. Das würde einen Mehraufwand und folglich Kosten mit sich bringen, weshalb sich zahlreiche Banken gegen diese «Polizistenrolle» wehren.

Zwei Wege

Ein wichtiger Zweck der Verrechnungssteuer ist es, die Steuerhinterziehung einzudämmen. Sie bietet nämlich einen Anreiz, die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Laut Mirabaud ist sie einer von zwei Wegen, mittels denen sichergestellt werden kann, dass die Bürger ihre Steuer korrekt bezahlen. Der zweite Weg sei eine stärkere Kommunikation zwischen den Banken und den Steuerbehörden.

Mit der Matter-Initiative würden die Bürger entscheiden, welchen Weg sie gehen wollten: Werde sie angenommen, dürften die Banken nicht mehr Informationen weiterleiten als heute. Es brauche also wie heute eine Steuer, die sicherstellt, dass die Steuern bezahlt werden, namentlich die Verrechnungssteuer.

Werde die Initiative hingegen abgelehnt, ändere sich zwar a priori nichts. Verschiedene Gruppen würden das Resultat aber so interpretieren, dass die Bevölkerung akzeptiere, dass die Steuerbehörden einfacher auf Bankdaten zugreifen könnten. Sollte dieser Zugriff – mittels einer Reform des Steuerstrafrechts – tatsächlich erleichtert werden, brauche es eine Begrenzung der Verrechnungssteuer. Sonst habe der Staat einen doppelten Vorteil.

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