Prostituiertenmörder von Biel wird lebenslang verwahrt

Lebenslängliche Freiheitsstrafe und lebenslängliche Verwahrung: So lautet das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland im Prozess um den Bieler Prostituierten-Mord vom Oktober 2010.

Der Prostituiertenmörder von Biel wird verwahrt (Symbolbild) (Bild: sda)

Lebenslängliche Freiheitsstrafe und lebenslängliche Verwahrung: So lautet das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland im Prozess um den Bieler Prostituierten-Mord vom Oktober 2010.

Damit hat das fünfköpfige Gericht am Freitag die Höchststrafe und die schärfste Massnahme verhängt, die in der Schweiz möglich sind. Am Vortag hatte es den 32-jährigen Angeklagten, einen Ivorer, des Mordes, des dreifachen qualifizierten Raubs, der qualifizierten Vergewaltigung und des Versuchs dazu schuldig befunden.

Der Beschuldigte bestritt die Taten. Nach Auffassung des Gerichts ist es aber erwiesen, dass der Mann im Sommer und Herbst 2010 drei Bieler Prostituierte in ihren Salons mit einem an die Kehle gehaltenen Messer zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen zwang.

Neben dem Raub kam es im ersten Fall zum Versuch der Vergewaltigung, im zweiten zur Vergewaltigung und im dritten zur Tötung. Eine Entwicklung zum Schlimmeren, stellte Gerichtspräsident Maurice Paronitti in der Urteilsbegründung fest.

Kaltblütig und grausam

Die Höchststrafe begründete der vorsitzende Richter mit der Grausamkeit des Mordes, dem kaltblütigen Vorgehen und dem totalen Fehlen von Skrupeln. Schon das Blut an Händen und Armen des Opfers, verursacht durch die Abwehr des Messers, hätte ihm Einhalt gebieten müssen.

Stattdessen habe er die Frau brutal gewürgt. Und schliesslich habe er sie mit Messerschnitten durch die Kehle geradezu exekutiert.

Wegen schlechter Prognose auf Lebenszeit verwahrt

Verwahrung wird bei Ersttätern nur in extremen Fällen angeordnet. „Das hier ist einer“, erklärte der Gerichtspräsident. Die total pessimistische Prognose der beiden psychiatrischen Gutachter mache es nötig, die Verwahrung lebenslänglich auszusprechen. Dies zum Schutz der Gesellschaft.

Die beiden psychiatrischen Experten hatten unabhängig voneinander eine schwere Persönlichkeitsstörung des dissozialen Typs festgestellt. Der Begutachtete sei ein Psychopath, der kein Mitleid mit anderen Menschen verspüren könne. Das sei nicht behandelbar, und die Rückfallgefahr sei sehr gross.

In seinem Schlusswort habe der Angeklagte um Entschuldigung gebeten – sehr spät. Das könnten die Richter nicht als echtes Geständnis werten.

Das Regionalgericht sprach den Opfern beziehungsweise den drei Kindern und dem Ehemann der getöteten Brasilianerin Schadenersatz und Genugtuungssummen zu.

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