Der bisher einzige Strafprozess gegen den US-Fernsehstar Bill Cosby wegen sexueller Nötigung ist ergebnislos beendet worden. Das entschied der zuständige Richter Steven O’Neill am Samstag in Norristown.
Zuvor hatten sich die Geschworenen in mehr als 52-stündigen Beratungen nicht auf ein Urteil einigen können.
Die Entscheidung stellt einen Sieg für den 79-jährigen Angeklagten dar, dem bei einem Schuldspruch eine bis zu 30-jährige Haftstrafe gedroht hatte. Rund 60 Frauen beschuldigen Cosby des Missbrauchs.
Neues Verfahren angekündigt
Allerdings kündigte der Staatsanwalt des Distrikts Montgomery, Kevin Steele, umgehend an, er werde ein neues Verfahren beantragen. Für ihn ist das Urteil eine Niederlage, weil er mit seinen Argumenten die Jury nicht überzeugen konnte.
Es ist nicht unüblich, dass Geschworene in Strafprozessen in den USA zunächst zu keinem einstimmigen Urteil kommen, sich dann aber doch noch einigen. In diesem Fall löste sich das Patt aber nicht auf, damit endete das Verfahren als ergebnisloser «mistrial» (fehlerhaft geführter Prozess).
Cosby, der keine Reaktion auf die Entscheidung zeigte, bleibe angeklagt, erklärte Richter O’Neill. Der Schauspieler bleibe gegen Kaution auf freiem Fuss. Der Prozess fand im US-Bundesstaat Pennsylvania statt.
Laut US-Gesetz ist es notwendig, dass ein Angeklagter ohne jeden «vernünftigen Zweifel» schuldig gesprochen wird – besteht ein Zweifel an seiner Schuld, muss er freigesprochen werden.
Zudem schreibt das US-Rechtssystem in Strafprozessen zwingend eine einstimmige Entscheidung der Geschworenen vor. Wird diese nicht erreicht, ist das Verfahren geplatzt. Dann kann der Fall noch einmal komplett neu aufgerollt werden.
Der 79-jährige Schauspieler wird von rund 60 Frauen beschuldigt, sie in früheren Jahrzehnten sexuell missbraucht zu haben. Da die meisten Anschuldigungen verjährt sind, beschränkt sich das Strafverfahren aber auf einen einzigen Fall aus dem Jahr 2004. Die heute 44-jährige Frau wirft Cosby vor, sie damals in seinem Haus in Philadelphia mit Tabletten betäubt und sich dann an ihr vergangen zu haben.