Der Prozess am Bundesstrafgericht gegen einen heute 70-jähriger Schweizer Unternehmer ist mit einem teilweisen Freispruch zu Ende gegangen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass er fremde Amtsträger für ein Tunnelbauprojekt in der Slowakei bestochen hatte.
Aufgrund ungetreuer Geschäftsbetreuung und Steuerbetrugs wurde er jedoch zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zu einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt ist. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 27’500 Franken übernehmen. Das Honorar für seinen Anwalt in Höhe von 72’000 Franken wird ihm dagegen erstattet.
Das Urteil des Bundesgerichts vom Freitagabend liegt damit zwischen der Forderung der Bundesanwaltschaft und jener der Verteidigung. Erstere hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten gefordert – der Verteidiger sah für die Tatbestände der Urkundenfälschung und des Steuerbetrugs eine bedingte Geldstrafe von maximal 120 Tagessätzen als gerechtfertigt an.
Mit der Zahlung von über drei Millionen Franken soll ein aus zwei Schweizer Firmen bestehendes Konsortium einen Auftrag in der Höhe von 18,5 Millionen Franken im Rahmen des Tunnelbaus Branisko in der Slowakei erhalten haben. Eines der Unternehmen gehört dem 70-jährigen Unternehmer.
Der Vorwurf der Urkundenfälschung erhärtete sich gemäss Gericht nicht – gegen den Bauingenieur wurde von der Anklage vorgebracht, verschiedene Geldtransfers sowie Verträge und Aufträge fingiert zu haben: «Es liegen keine unwahren Urkunde vor», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Teilschuld erwiesen
Als erwiesen sah es das Gericht jedoch an, dass sich der 70-Jährige der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbetreuung schuldig machte. Der Beschuldigte gab vor dem Bundesstrafgericht zu, dass er 1,67 Millionen Franken auf das Konto eines von ihm gekauften Trusts verschoben hatte.
Laut Richter handelt es sich um eine vergleichsweise hohe Summe. Allerdings sei der nun teilweise Freigesprochene selbst der Leidtragende gewesen, da er durch den Geldtransfer die Bonität seiner eigenen Firma verschlechterte. Dies wertete das Gericht als strafmildernd.
Strafmildernde Umstände
Das Gericht verurteilte den Unternehmer ebenfalls wegen Steuerbetrugs – er hatte Gelder aus den Geschäftsjahren 2001 und 2002 nicht ordnungsgemäss deklariert. Der Richter minderte das Strafmass jedoch herab, weil zwischen den zur Last gelegten Taten und dem Urteilsspruch vom Freitag mehr als 13 Jahre liegen. Es handle sich um einen «vergleichsweise langen Zeitraum», sagte der Richter.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand laut dem Richter, den Verdacht auf Bestechung ausländischer Amtsträger restlos aufzuklären. Da sich dieser Tatbestand nicht erfüllt hat, wird der Unternehmer nur bedingt finanziell zur Rechenschaft gezogen. Die bedingte Freiheitsstrafe liegt neun Monate unter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Über die beschlagnahmten Vermögenswerte des 70-Jährigen wird laut dem Richter noch gesondert entschieden werden.