Prozess gegen Hells Angels geht im September weiter

Der Prozess vor Bundesstrafgericht gegen drei Hells Angels und den früheren Chef des Zürcher Charters wird im September fortgesetzt. Die Richter in Bellinzona hatten das Verfahren im letzten Herbst wegen des Beweismittel-Chaos der Bundesanwaltschaft (BA) vertagt.

Ein Mitglied der Hells Angels (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Prozess vor Bundesstrafgericht gegen drei Hells Angels und den früheren Chef des Zürcher Charters wird im September fortgesetzt. Die Richter in Bellinzona hatten das Verfahren im letzten Herbst wegen des Beweismittel-Chaos der Bundesanwaltschaft (BA) vertagt.

Das Bundesstrafgericht hatte den Prozess gegen die vier Männer im vergangenen Oktober am ersten Verhandlungstag abgebrochen. Die BA wurde aufgefordert, Beweismittel zu ergänzen und neu zu ordnen. Dabei ging es hauptsächlich um Aufnahmen von Telefonabhörungen und Raumüberwachungen, auf welche die BA ihre Vorwürfe stützt.

Hanfhandel und Raubvorbereitung

Gemäss der Gerichtshomepage wird der Prozess nun am kommenden 4. September fortgesetzt. Geplant sind drei Verhandlungstage. Die Anklage der BA lautet auf qualifizierte Drogendelikte, versuchte Erpressung und Freiheitsberaubung sowie Entführung und strafbare Vorbereitungshandlungen zu einem Raub.

Hauptangeschuldigter ist ein früherer Präsident des Hells Angels MC Zürich, der mittlerweile nicht mehr dem Motorradklub angehört. Er soll bei allen mutmasslichen Delikten mit von der Partie gewesen sein. Die anderen Beschuldigten haben sich laut BA jeweils nur an einzelnen Taten als Mittäter oder Gehilfen beteiligt.

Keine Hinweise auf kriminelle Organisation

Drei Beschuldigten wird angelastet, 2003 mehrere hundert Kilogramm Hanf aus dem Raum Aarberg BE geerntet, gelagert, verarbeitet und teilweise verkauft zu haben. Ein weiterer Anklagepunkt betrifft Vorbereitungen für einen letztlich nicht ausgeführten Raubüberfall auf einen Protectas-Geldtransporter.

Einzig an den Ex-Präsidenten richtet sich der Vorwurf der versuchten Erpressung eines Bordellbesitzers. Die BA hatte Ende 2010 eingestehen müssen, dass ihr ursprünglicher Ermittlungsansatz, wonach es sich bei den Hells Angels Zürich um eine kriminelle Organisation handle, nicht habe erhärtet werden können.

Sie erhob in der Folge nur Anklage gegen fünf einzelne Exponenten des Klubs. Die Polizei hatte 2004 gegen die Zürcher Hells Angels in einer grossangelegten und medienwirksam durchgeführten Aktion Hausdurchsuchungen durchgeführt und Verhaftungen vorgenommen.

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