Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI hat am Vormittag der Prozess gegen zwei Kurden wegen Terror-Propaganda im Internet begonnen. Zum Auftakt scheiterte die Forderung der Verteidigung, dass auf die Anklage nicht eingegangen werde.
Aus Sicht der beiden Anwälte hatte zu Beginn des Verfahrens kein ausreichender Anfangsverdacht gegen den Hauptbeschuldigten vorgelegen. Die Anwälte bezogen sich dabei auf einen Bericht des Nachrichtendienstes. Dieser habe vor der Festnahme im Jahr 2008 dazu geführt, dass der heute 35-Jährige Kurde aus dem Irak genauer überwacht wurde.
Aus Sicht der Verteidigung sei dieses Vorgehen unzulässig gewesen. Bundesstrafrichter Peter Popp lehnte den Antrag aber ab. Er stimmte der Bundesanwaltschaft (BA) zu, dass der Bericht ausreichend Grund für einen Anfangsverdacht geliefert habe. Die meisten Vorwürfe gegenüber dem Hauptangeklagten hätten sich in der Folge auch bestätigt.
Anwalt Thomas Wenger – verantwortlich für den Hauptbeschuldigten und Älteren der beiden Brüder – wies darauf hin, dass sein Klient damals vom Geheimdienst kontaktiert wurde. Er sollte als geheimer Informant für sie tätig sein, was er aber abgelehnt habe. Der 35-Jährige habe das Strafverfahren anschliessend als Retour-Kutsche für diese Absage empfunden.
Beide Angeklagten anwesend
Beide Angeklagten, die sich auf freiem Fuss befinden, waren zu Prozessauftakt anwesend. Sie erschienen in eleganter Kleidung, präsentierten sich ansonsten unauffällig. Die Einstiegsfragen des Gerichts beantworteten sie bereitwillig. Nur bei komplizierten Sachverhalten wurden die Dienste eines Dolmetschers in Anspruch genommen.
Der Hauptangeklagte, der in Basel lebt, gab an, dass ein Verfahren wegen Asylentzug gegen ihn und seine Frau noch offen sei. Seinen Aussagen zufolge hat das Strafverfahren sein Leben zerstört. Sein Studium habe er abbrechen müssen. Seine Angehörigen hätten auf Reisen im Nordirak wegen der Geheimdienstaktivitäten Verhaftungen und Schikanen erlebt.