Im ersten Strafprozess um den weltweiten Verkauf von Brustimplantaten aus Billig-Silikon ist der Gründer des französischen Herstellerunternehmens PIP zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Jean-Claude Mas habe seine Kunden jahrelang bewusst getäuscht, entschied ein Gericht im südfranzösischen Marseille.
Das Strafgericht verhängte gegen den 74-jährigen Franzosen auch eine Geldstrafe von 75’000 Euro und ein Verbot, im Medizin- oder Gesundheitsbereich tätig zu sein oder ein Unternehmen zu führen. Vier mitangeklagte, frühere Mitarbeiter erhielten Haftstrafen zwischen 18 Monaten und 3 Jahren, ausgesetzt zum Teil auf Bewährung
Der Verteidiger von Mas kündigte Berufung gegen das Urteil an. Er sei über das Urteil «enttäuscht, aber nicht überrascht», sagte Anwalt Yves Haddad. Wegen der Berufung und weil das Gericht keine sofortige Vollstreckung der Haftstrafe anordnete, bleibt Mas vorläufig auf freiem Fuss.
Mas hatte zugegeben, die Brustimplantate mit einem nicht zugelassenen, billigeren Industriesilikon gefüllt zu haben. Die Einlagen reissen schneller und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht. Mas bestritt aber vor Gericht eine Gesundheitsgefährdung durch die Einlagen.
Hunderttausende Opfer
Der Skandal war 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf die erhöhte Reissanfälligkeit gehäuft hatten. Behörden mehrerer Länder empfahlen deswegen in einer beispiellosen Aktion ein vorsorgliches Herausoperieren der Implantate.
Weltweit implantierten Chirurgen Schätzungen zufolge hunderttausenden Frauen Silikonkissen des mittlerweile insolventen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP). Mehr als 7000 von ihnen traten in dem ersten Strafprozess als Nebenkläger auf.
Die minderwertigen Brustimplantate wurden weltweit verkauft, vor allem in Südamerika, Grossbritannien, Spanien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Belgien. In der Schweiz wurden 280 Frauen Billig-Prothesen implantiert.
Experten erwarten, dass sich die juristische Aufarbeitung des Skandals noch lange hinziehen könnte. So sind die Ermittlungen zu Straftatbeständen wie Körperverletzung und Insolvenzbetrug noch im Gange.