Begleitet von einem grossen Medienrummel hat am Donnerstag in Nanterre bei Paris der Prozess gegen das Klatschmagazin «Closer» begonnen. Dieses hatte die heimliche Liebesaffäre von Staatschef François Hollande mit der Schauspielerin Julie Gayet enthüllt.
Die 41-jährige Gayet, die wegen «Verletzung ihrer Privatsphäre» gegen das Magazin geklagt hatte, nahm nicht an der Verhandlung teil. Dutzende Kamerateams und Journalisten hatten vergeblich vor dem Gerichtssaal gewartet.
Gayet fordert 50’000 Euro Schadenersatz sowie 4000 Euro für die Prozesskosten. Ihr Anwalt Jean Enocchi sagte vor Gericht, das Magazin habe «eine regelrechte Treibjagd» mit Gayet als «Beute» veranstaltet. Er warf dem Magazin «Voyeurismus» vor.
Die Verteidigung von «Closer» wollte dagegen das «Recht auf Information» im allgemeinen Interesse in den Vordergrund rücken, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur AFP ankündigte.
Das Magazin hatte im Januar eine Reihe von Fotos veröffentlicht, die Hollande und die Schauspielerin – jeweils getrennt – vor einer Wohnung in der Nähe des Elysée-Palastes zeigten, in der sie sich regelmässig getroffen haben sollen.
Debatte über Sicherheit des Staatschefs
Hollande, der den «Closer»-Bericht nie dementierte, trennte sich später von seiner langjährigen Lebenspartnerin Valérie Trierweiler, die seit seiner Wahl 2012 als Première Dame in Erscheinung getreten war. Welcher Art die Beziehung Hollandes zu Gayet derzeit ist, ist nicht bekannt.
Die Enthüllung der Liebesaffäre löste auch politische Diskussionen in Frankreich aus, denn der Präsident liess sich laut «Closer» heimlich auf dem Motorroller zu Gayet fahren, was Fragen zur Sicherheit des Staatschefs aufwarf. Der Elysée-Palast versicherte aber, Hollandes Sicherheit sei nie gefährdet gewesen.
Kaum mehr öffentliche Auftritte
Gayet, die in mehr als 70 Filmen spielte, war nach den Enthüllungen öffentlich praktisch nicht mehr aufgetreten. Erstmals trat sie bei der Verleihung des französischen Filmpreises César vor rund einer Woche wieder vor die Kameras. Sie war als beste Nebendarstellerin nominiert, bekam den Preis am Ende aber nicht.
Just zum Prozessauftakt wurde «Closer» am Donnerstag in Nanterre auch zu einem Schadenersatz von 12’000 Euro zugunsten von Trierweiler verurteilt. Dabei ging es um einen Artikel des Magazins über den Urlaub von Hollandes Ex-Lebensgefährtin auf der Insel Mauritius.