Der Prozess gegen den Walliser Polizeikommandanten Christian Varone vor einem türkischen Gericht in Antalya ist auf den 14. Februar 2013 verschoben worden. Das Gericht beantragte zudem am Dienstag einen weiteren Bericht. Darin sollen gegensätzliche Gutachten zum umstrittenen Stein beurteilt werden.
Zurzeit lägen dem Gericht zwei Gutachten vor, deren Schlussfolgerungen diametral entgegengesetzt seien, sagte Philippe Loretan, Varones Schweizer Anwalt, zur Nachrichtenagentur sda.
So werde im vierzeiligen „Gutachten“ eines Kunsthistorikers der Stein als archäologisch wertvoll bezeichnet. Der Archäologieexperte hingegen komme in seinem vierseitigen Gutachten zum Schluss, dass es sich um einen gewöhnlichen Stein handle, der keinen archäologischen Wert habe, sagte Loretan weiter.
Anwältin möchte schnelles Urteil
Ausserdem hatte die türkische Anwältin von Varone ihre Verteidigungsschrift mit Erläuterungen ihres Schweizer Kollegen ergänzt. Darin wird erklärt, wie das Schweizer Recht den Umgang mit Kulturgütern regelt.
Die Anwältin erklärte dem Gericht zudem, wie wichtig ein schnelles Urteil für ihren Klienten sei. Aber natürlich werde sich die Justiz nicht der Agenda der Politik anpassen – und schon gar nicht jener eines anderen Landes, fügte Loretan an.
Selbst in der Schweiz bräuchte ein solches Verfahren seine Zeit. Schliesslich sei Varone erst vor gut vier Monaten verhaftet worden, sagte Loretan weiter.
Ende Juli in Antalya verhaftet
Varone war am 27. Juli in Antalya festgenommen worden, als er mit seiner Familie nach Türkei-Ferien die Heimreise antreten wollte. Flughafenbeamte hatten in seinem Gepäck einen Stein gefunden, der in der Folge als wertvolles antikes Säulenfragment definiert wurde und dessen Ausfuhr deshalb verboten war.
Der Polizeikommandant wurde in der Türkei wegen versuchten Schmuggels antiker Kulturgüter angeklagt. Der Prozessbeginn war ursprünglich auf den 25. September angesetzt. Das Gericht in Antalya vertagte den Prozess damals aber nach nur wenigen Minuten auf den 27. November.