Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud hat sich am Donnerstag wegen nicht bezahlter Mehrwertsteuer vor dem Bezirksgericht in Sitten verantworten müssen. Der Beschuldigte blieb dem Prozess fern. Das Urteil folgt nächste Woche.
Beim Prozess wurde ein Nebenpunkt der Steueraffäre um Dominique Giroud verhandelt. Der Walliser Weinhändler war bereits Mitte Juli 2014 von der Waadtländer Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Er hatte in den Steuerperioden 2005 und 2009 nicht alle Einkünfte seiner Rechnungsabschlüsse dem Fiskus angegeben. Damals ging es jedoch um die direkte Bundessteuer.
Die Verhandlung vom Donnerstag in Sitten drehte sich um Mehrwertsteuerforderungen von rund 300’000 Franken. Giroud wurde vorgeworfen, bei den Jahresabschlüssen 2007 und 2009 rund 5,8 Millionen Franken Umsatz des Unternehmens Giroud Vins SA durch 13 gefälschte Rechnungen nicht angegeben zu haben.
Der Weinhändler hat die 300’000 Franken mitsamt Zinsen bereits beglichen. Dennoch forderten die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Walliser Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung.
Die Anklage verlangte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren, sowie eine Busse von 6’600 Franken. Die Verteidiger von Giroud wiesen die Vorwürfe zurück.
Keine Doppelbestrafung
Ihrer Ansicht nach würde mit einer Verurteilung das Rechtsprinzip «ne bis in idem» verletzt, wonach eine Person nicht mehrmals für die gleichen Vorwürfe schuldig gesprochen werden darf. Sie prangerten eine «unglaubliche» Lage an und forderten die Aufhebung der Strafe oder eine massiv verringerte Ergänzungsstrafe.
Für die Walliser Staatsanwaltschaft und die Eidgenössische Steuerverwaltung haben die Verfahren zur direkten Bundessteuer und zur Mehrwertsteuer aber nichts miteinander zu tun. Zudem sei Giroud nie für die gefälschten Rechnungen oder für die Mehrwertsteuerforderungen verurteilt worden. Das Bezirksgericht Sitten wird das Urteil nächste Woche bekannt geben.