Der mutmassliche Täter im Tötungsdelikt Adeline muss sich ab Montag vor Gericht in Genf verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die Sozialtherapeutin während eines Freigangs im September 2013 ermordet zu haben.
Der schweizerisch-französische Doppelbürger sass wegen zwei Vergewaltigungen eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren ab und wurde im Zentrum «La Pâquerette» behandelt, einer auf Resozialisierung spezialisierten Abteilung der Genfer Anstalt Champ-Dollon.
Zum Tötungsdelikt kam es während eines begleiteten Freigangs, bei dem der Häftling eine Reittherapie hätte besuchen sollen. Im Reitzentrum kamen am 12. September 2013 aber weder der Häftling noch die 34-jährige Sozialtherapeutin an.
Adeline wurde am Folgetag an einen Baum gefesselt in einem Waldstück nahe des Reitzentrums aufgefunden, die Kehle war durchgeschnitten. Der mutmassliche Täter flüchtete mit dem beim Freigang benutzten Dienstwagen. Die Fahndung dauerte drei Tage.
Schliesslich wurde der 42-Jährige an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet. Dabei wurde auch die Tatwaffe sichergestellt. Es handelt sich um ein Messer, das er sich während des Freigangs in einem Waffengeschäft kaufen durfte. Er hatte es für die Pflege von Pferdehufen beantragt.
In Polen wollte der Geflüchtete laut der letzte Woche veröffentlichten Anklageschrift eine Ex-Freundin ausfindig machen, die ihn vor Jahren verlassen hatte. Zum Glück konnte er sie nicht finden, denn laut Anklage plante er, die Frau lebendig zu begraben.
Tat minutiös geplant
Adeline soll er zu seinem Opfer auserkoren haben, weil die Therapeutin seiner früheren polnischen Freundin glich. Den Mord und und die Flucht soll der Angeklagte ab dem Zeitpunkt seiner Unterbringung im Resozialisierunsgzentrum «La Pâquerette» im Sommer 2012 während Monaten minutiös vorbereitet haben. Unter anderem liess er sich unter einem Vorwand Geld für die Flucht vorschiessen und suchte im Internet nach einem passenden Messer.
Der Fall Adeline sorgte in der gesamten Schweiz für Empörung. Der Angeklagte muss sich vor Gericht wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls verantworten. Ihm droht eine Verwahrung. Der Prozess dauert voraussichtlich zwei Wochen.