Ein 48-jähriger Informatiker muss sich ab Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht verantworten, weil er bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin, dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), 2012 umfangreiche Daten entwendet haben soll, um sie anschliessend zu verkaufen.
Abnehmer für den vom Angeklagten gehobenen Datenschatz sollen laut Anklageschrift «interessierte ausländische Parteien oder Organisationen» gewesen sein. Der Datenbankspezialist des NDB stahl im Frühjahr 2012 Datenmengen von rund 507 Gigabyte – es soll sich dabei um «geheime, klassifizierte und besonders schützenswerte Daten» gehandelt haben. Zum Zeitpunkt seines Handelns war der Beschuldigte krankgeschrieben, betrat allerdings trotzdem sein Bürogebäude.
Der in Italien geborene Angeklagte verschaffte sich Zugang zu Informationen, die geheimdienstliche Operationen betrafen – dabei gelang es ihm ausserdem, den gesamten E-Mail Verkehr des NDB für seine Zwecke abzuspeichern. Davon war laut Anklageschrift auch die Geschäftsleitung und die Direktion betroffen.
Selbst entlarvt
Für die gestohlenen Datensätze soll der Beschuldigte bereits Offertschreiben verfasst haben, die er an «ausländische Parteien oder Organisationen» verschicken wollte. Die vorgesehenen Verkaufspreise lagen dabei bei mindestens 100’000 Franken.
Er selbst sorgte dafür, dass es zu solchen Geschäftsabschlüssen niemals kam:
Zur Abwicklung des geplanten «Daten-Deals» vereinbarte der Angeklagte ein Beratungsgespräch bei einer Bank in Bern, um ein Nummernkonto zu eröffnen. Dabei erklärte er gegenüber dem Bankangestellten, dass er Einnahmen von 100’000 bis einer Millionen Franken erwarte, die aus dem Verkauf von sensiblen NDB-Daten stammen sollten.
Die entwendeten Daten konnten bereits nach der Meldung der Grossbank an den NDB bei einer Hausdurchsuchung vollumfänglich sichergestellt und die Weitergabe so verhindert werden.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sowohl die innere und äussere Sicherheit der Schweiz als auch jene der NDB-Angestellten und deren Partner und Quellen in Gefahr gebracht zu haben.
Motiv unklar
Konkret wird dem heute wieder in Italien wohnhaften Mann versuchte Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie politischer Nachrichtendienst zur Last gelegt. Bei letzterem geht es gemäss Gesetzestext darum, wenn im «Interesse eines fremden Staates oder einer ausländischen Person» verbotenerweise ein politischer Nachrichtendienst betrieben oder eingerichtet wird, der zum Nachteil der Schweiz wäre.
In beiden Fälle droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei der Verletzung des Amtsgeheimnisses könnte die Tatsache, dass er das Verbrechen nicht bis zum Schluss durchführen konnte, die Strafe mildern. Ein genaues Motiv für seine geplante Tat geht aus der Anklageschrift nicht hervor.
Der Prozess ist zunächst auf zwei Tage angesetzt – wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch unklar.