Prügelnde Polizisten zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt

Weil sie einen betrunkenen Schrebergärtner verprügelt, genötigt und beklaut haben, kassieren zwei langjährige Beamte der Stadtpolizei Schlieren ZH wegen Amtsmissbrauchs und weiteren Delikten bedingte Freiheitsstrafen von je 16 Monate sowie Bussen von 500 Franken.

Im Schrebergarten prügelten Polizisten (im Bild Zürich, Archiv) (Bild: sda)

Weil sie einen betrunkenen Schrebergärtner verprügelt, genötigt und beklaut haben, kassieren zwei langjährige Beamte der Stadtpolizei Schlieren ZH wegen Amtsmissbrauchs und weiteren Delikten bedingte Freiheitsstrafen von je 16 Monate sowie Bussen von 500 Franken.

Das Bezirksgericht Dietikon eröffnete das Urteil heute. Die Beschuldigten hätten mit ihrem Verhalten dem Ansehen des Staates erheblichen Schaden zugefügt, sagte der Gerichtsvorsitzende. Beide hätten ihre Machtstellung als Polizeibeamte ausgenützt.

Der Sachverhalt ist gemäss dem Richter aufgrund der glaubhaften Aussagen des Opfers klar: Danach hatten die beiden Stadtpolizisten im Juni 2011 in einen Nachbarschaftsstreit eingegriffen. Sie schlossen einen betrunkenen Schrebergärtner in sein Gartenhäuschen ein und verprügelten ihn abwechslungsweise mit Schlägen ins Gesicht. Dem am Boden liegenden Mann wurde zudem ein Fusstritt versetzt.

Die Polizeibeamten zwangen den Mann, eine Art Kündigungsbrief für die Gartenlaube zu schreiben, nahmen ihm Mobiltelefon und Schlüssel weg und jagten ihn schliesslich weg.

Aussagen des Klägers widerspruchsfrei

Die Aussagen des Klägers sind gemäss Gericht «detailliert, widerspruchsfrei, differenziert und plastisch» ausgefallen. Die in einem Arztbericht gemachtes Verletzungsbild stehe im Einklang mit den Schilderungen des Klägers.

Die Behauptung der Verteidigung, der Mann habe sich die Bauchverletzung beim Stolpern über eine Giesskanne selber zugezogen, wertete das Gericht als «wilde Spekulation».

Auch die Aussagen, zu einer ruppigen Aktion sei es bei der Aufnahme der Personalien des Schrebergärtners gekommen, ist gemäss Gericht unglaubhaft. Anfänglich sei ein solcher Vorfall nämlich nicht erwähnt worden. Das Aussageverhalten der Polizisten stufte das Gericht als «blass, stereotyp und anpasserisch» ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte bedingte Freiheitsstrafen von je 18 Monaten und Bussen von je 2000 Franken verlangt. Das Gericht liess es bei einer weniger hohen, aber immer noch empfindlichen Strafe bewenden.

Beide Beschuldigten wurden wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung, mehrfacher Nötigung, einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs sowie geringfügiger Sachentziehung verurteilt.

Haftungsansprüche an Gemeinde stellen

Der Privatkläger hatte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung zu unbedingten Freiheitsstrafen gefordert, zudem Schadenersatz und Genugtuung von acht Millionen Franken. Das Gericht trat nicht auf die finanziellen Forderungen ein. Haftungsansprüche müssten nicht gegenüber den Beschuldigten, sondern an die Adresse der Gemeinde gestellt werden.

Die Stadt Schlieren stellte den 42-jährigen Stadtpolizist per sofort frei, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Stadtrat Schlieren nach Analyse der schriftlichen Begründung des Bezirksgerichts Dietikon.

Der 52-jährige Verurteilte hatte im letzten August wegen des belastenden Verfahrens den Dienst quittiert und ist heute Immobilienberater. Das Opfer leidet nach eigenen Angaben noch heute an den Folgen der erlittenen Blessuren.

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